Im Jahr 2024 stehen rund 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon fließen etwa 80 Prozent in die institutionelle Förderung, mit Schwerpunkt auf Erhalt und der Stärkung der Infrastruktur der freien Kunst und Kultur in Leipzig. Die anderen rund 20 Prozent werden für die Förderung von Projekten eingesetzt.
Mit der institutionellen Förderung sollen die Einrichtungen in die Lage versetzt werden, ihr künstlerisches und kulturelles Angebot konzeptionell weiterzuentwickeln sowie sich strukturell zu stabilisieren. Hierzu zählen die Bindung und Rückgewinnung des Publikums ebenso wie von Fachpersonal und Ehrenamtlichen. Mit der Projektförderung sollen Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Kulturelle Bildung, Literatur, Soziokultur, Stadtteilkultur, Stadtgeschichte sowie Vorhaben mit interdisziplinärem Charakter unterstützt werden.
Förderfokus
Mit Blick auf die gesellschaftlichen Herausforderungen stehen kulturelle und künstlerische Projekte im Förderfokus, die
- gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, Dialog herstellen und Gruppen in Austausch bringen, die sich im Alltag nicht (mehr) begegnen bzw. nicht miteinander sprechen,
- tolerantes Miteinander, Integration und Chancengleichheit befördern,
- vom Zugang her niedrigschwellig angelegt sind und Vermittlungs- und/oder Beteiligungsangebote miteinschließen bzw. im öffentlichen Raum angeboten werden und/oder als mobile, aufsuchende Angebote in Schwerpunkträume gehen,
- Kooperationen mit Initiativen/Vereinen herstellen, die in den Stadt- und Ortsteilen aktiv sind,
- die Perspektive der Geflüchteten in der Stadt einbeziehen.
Im Fokus steht 2024 besonders der 35. Jahrestag der Friedlichen Revolution 1989. Wie vom Stadtrat im November 2022 beschlossen, sollen Projekte und Veranstaltungsformate gefördert werden, die das Erbe von 1989 in die Gegenwart tragen, zeitgemäße Erinnerungsformen entwickeln und insbesondere Kinder und Jugendliche einbeziehen.
Ein weiter Schwerpunkt liegt im Sinne des vom Stadtrat ausgerufenen Klimanotstands auf der Auseinandersetzung mit Klima und Nachhaltigkeit. Es sollen daher insbesondere auch kulturell-künstlerische Projekte gefördert werden, die für ökologische Zusammenhänge sensibilisieren und Menschen zu einem nachhaltigen Leben anregen.
Die Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderungen soll ebenfalls weiter gestärkt werden, um die Nachhaltigkeit von Projekten zu befördern und ein Fokus auf die Nachnutzung von Projektergebnissen zu legen. Digitale und hybride Projekte können dort gefördert werden, wo ein inhaltlich stimmiges Konzept vorliegt, das dem digitalen Medium gerecht wird und das Leipziger Publikum sinnvoll einbezieht. Damit die Projekte ihr Publikum finden, ist Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich. Das sollte beim Einreichen eines Antrags angemessen berücksichtigt werden.
Antragstellung
Hauptantragstermin für die Projektförderung ist der 30. September 2023. Mit dem ersten Antragsverfahren wird der größte Teil der Fördergelder ausgereicht. Deshalb sollten große, komplexe und über einen längeren Zeitraum angelegte Projekte zu Ende September 2023 beantragt werden. Das zweite Antragsverfahren mit Frist zum 31. März 2024 versteht sich als Ergänzung. Hierfür stehen deutlich weniger Fördermittel (etwa 220.000 Euro) zur Verfügung.
Für den Antrag müssen zwingend die Formulare des Kulturamts oder der digitale Antrag über Amt24 genutzt werden. Die Anträge müssen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 30. September 2023 im Kulturamt eingegangen sein. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei Bedarf die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren voraussichtlich bis Ende Dezember 2023. Grundlage ist die überarbeitete Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur), welche am 6. Juli 2023 von der Ratsversammlung bestätigt wurde. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Im Vorfeld der Antragsstellung besteht die Möglichkeit, sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kulturamts beraten zu lassen. Eine Beratung wird insbesondere dann empfohlen, wenn zum ersten Mal ein Antrag auf Förderung gestellt werden soll. Außerdem kann die Anleitung zur Antragsstellung genutzt werden. Die Anleitung und weitere Informationen sowie die Antragsformulare können unter www.leipzig.de/kulturfoerderung abgerufen werden.
Förderung investiver Maßnahmen
Zusätzlich können bis zum 15. November 2023 Anträge auf die Förderung investiver Maßnahmen, wie zum Beispiel Investitionen in Technik, Mobiliar sowie Bau-, Um-, oder Ausbaumaßnahmen, die im Jahr 2024 umgesetzt werden sollen, an das Kulturamt gesendet werden. Priorisiert werden Anträge, die der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit dienen.