Standorte der Kitas
"Parkstadt Dösen"
Betreuungsalter: ab vollendetem 1. Lebensjahr bis Schulbeginn
Platzzahl: 120
davon: 40 Plätze für Krippenkinder und 6 Integrationsplätze
Lage: Stadtbezirk Südost/ Ortsteil Meusdorf
Mietvertragspartner: Instone Real Estate Leipzig GmbH
Leistungsbeginn: September 2020
Paul-Flechsig-Straße
Betreuungsalter: ab vollendetem 1. Lebensjahr bis Schulbeginn
Platzzahl: 165
davon: 45 Plätze für Krippenkinder und 6 Integrationsplätze
Lage: Stadtbezirk Südost/ Ortsteil Meusdorf
Mietvertragspartner: Privat Herr Kollmus
Leistungsbeginn: September 2020
Landsberger Straße 120-126
Betreuungsalter: ab vollendetem 1. Lebensjahr bis Schulbeginn
Platzzahl: 165
davon: 45 Plätze für Krippenkinder und 9 Integrationsplätze
Lage: Stadtbezirk Nord / Ortsteil Gohlis-Nord
Mietvertragspartner: LWB
Leistungsbeginn: Februar 2021
Allgemeines
Es handelt sich um Einrichtungen, die mit ihrer Eröffnung in den Bedarfsplan aufgenommen und deren Finanzierung auf der Grundlage des SächsKitaG erfolgen wird. Der zukünftige Träger wird gemäß § 17 SächsKitaG eine Vereinbarung über den Betrieb und die Finanzierung der Kindertagesstätte mit der Stadt Leipzig abschließen. Bei bereits bestehender Vereinbarung mit der Stadt Leipzig wird diese Vereinbarung entsprechend der zu übernehmenden Kapazitäten und Kostenstrukturen angepasst.
Die Entscheidungsfindung erfolgt auf der Grundlage der konzeptionellen Vorstellungen, der betriebswirtschaftlichen Aspekte beziehungsweise der Einordnung des Trägers in die Trägerstruktur des Stadtbezirkes.
Die Ausschreibung richtet sich bevorzugt an bereits erfahrene Kita-Träger.
Die Kindertageseinrichtung soll nach § 22 SGB VIII sowie nach dem SächsKitaG arbeiten. Sie ist für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen bis zum Schuleintritt zu konzipieren.
Die Mietvertragskosten werden gemäß § 14 SächsKitaG Bestandteil der Betriebskosten der Einrichtung. Während der Bauphase soll der zukünftige Betreiber angemessen einbezogen werden. Da vom Träger der Einrichtung eine jährliche Eigenbeteiligung erwartet wird, sollen Vorschläge zur Realisierung dieser Vorgabe unterbreitet werden. Elternbeiträge zusätzlich zur Elternbeitragssatzung der Stadt Leipzig zur Erbringung der Eigenbeteiligung oder der Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes werden ausgeschlossen.
Der Abschluss einer Vereinbarung über den ordnungsgemäßen Betrieb und die Finanzierung dieser Kindertagesstätte wird Wettbewerbsgegenstand. Der Vereinbarungsentwurf kann im Amt für Jugend, Familie und Bildung abgerufen werden.
Bewerber reichen mit den Bewerbungsunterlagen eine auf acht Seiten begrenzte Trägerkonzeption ein, in der sich neben oben genannten Gesetzen aktuelle Ergebnisse der Entwicklungspsychologie, der Heilpädagogik sowie Bildungs- und Familienforschung wiederfinden.
Benötigte Unterlagen
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag
- Aussagen zur Rechtsnatur des Antragsstellers
- gegebenenfalls Satzung des Vereins und Eintrag ins Vereinsregister
- gegebenenfalls Nachweis über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe
- gegebenenfalls Trägerkonzept (wenn nicht bereits im Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung Kindertagesstätten vorliegend)
- Leistungsübersicht des Antragsstellers
- Auswertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Trägers auf Grundlage der Jahresabschlüsse zum Vorjahr
- Aussagen zu Arbeits- und Vertragsbedingungen für pädagogisches Personal inklusive Zusatzversorgung für die pädagogischen Mitarbeiter/-innen, Aussagen zur Tarifbindung
Der Antrag (maximal 8 Seiten) enthält:
- Motivation für die Bewerbung
- Vorstellungen zum perspektivischen Einrichtungskonzept unter folgenden Schwerpunkten:
- Erziehungspartnerschaft und deren geplante methodische Umsetzung
- Förderung von Kindern mit Eingliederungshilfe
- Eingewöhnung von Kindern
- angewandte QM-Verfahren
- angewandte Dokumentationsverfahren
- Teambildungs- und Teamentwicklungsmaßnahmen speziell während der Startphase unter Einbeziehung der Familien
- Stärken der Trägerschaft/ Synergien für Innovationen
- mögliche Kooperationspartner im Sozialraum der Kita
- Eigenmittelanteile laut § 17 SächsKitaG
- geplante Öffnungs- beziehungsweise Schließzeiten
Die Unterlagen sind elektronisch (E-Mail: hella.sachse@leipzig.de) sowie in zweifacher schriftlicher Ausfertigung (doppelseitig ohne Ordner) einzureichen bei:
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abteilung Kindertageseinrichtungen
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig
Für Rückfragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Supplies, Telefon (0341) 123-4390, zur Verfügung.
Bewerbungsschluss ist der 26.02.2019.