Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 06.07.2023 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 423 „Hugo-Aurig-Straße/Gaswerksweg“ gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich in Leipzig-Ost, im Ortsteil Engelsdorf zwischen Hugo-Aurig-Straße, Engelsdorfer Straße und Gaswerksweg (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).
Auf dem Gelände, das bislang überwiegend gewerblich genutzt wurde, soll für den Ortsteil Engelsdorf ein attraktives Angebot aus Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen, Gewerbe, Wohnen, sozialer Infrastruktur sowie Grünbereichen geschaffen werden.
Erneute Auslegung des Planentwurfs vom 25.07.2023 bis 25.08.2023
Der Entwurf des Bebauungsplans hatte 2021 öffentlich ausgelegen. Im Ergebnis der abgegebenen Stellungnahmen wurde der Planentwurf geändert. Deshalb ist die erneute öffentliche Auslegung erforderlich.
Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 25.07.2023 bis 25.08.2023 öffentlich ausgelegt.
Ort und Sprechzeiten
Neues Rathaus
Stadtplanungsamt, 4. Obergeschoss, Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 bis 499 und im Zimmer 489
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Montag und Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Stadtbüro
Zusätzlich können die Unterlagen im Stadtbüro eingesehen werden.
Burgplatz 1
04109 Leipzig
Dienstag bis Donnerstag: 13 bis 18 Uhr
Freitag: 13 bis 15 Uhr
Ihre Stellungnahme
Bis zum 25. August 2023 können Sie Ihre Stellungnahme über unser Online-Formular abgeben.
Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig, oder per E-Mail an stadtplanungsamt@leipzig.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Umweltbezogene Informationen
Umweltrelevante Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen vor.
Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:
- BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland zu Tiere (Hinweis auf Fledermaus, Zauneidechse, Blauflügelige Ödlandschrecke)
- Ökolöwe Umweltbund Leipzig e. V. zu Pflanzen/ Tiere (Biotopschutz der höhlenreichen Einzelbäume, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen), zu Fläche (kompakte und multifunktionale Flächennutzung) und zu Klima/ Wasser (Fassaden- und Dachbegrünung)
- Stadt Leipzig, Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport zu Pflanzen (Baumpflanzungen bei Straßenneubau, Erhalt der Baumbestände in angrenzenden Gebieten während Bauarbeiten), zu Luft/Mensch (Luftreinhaltung und zu erwartenden höheren Luftschadstoffemissionen, Immissionsschutz, Luftschadstoffemissionen durch motorisierten Verkehr) und zu Energieversorgung, Stadtklima und Klimaschutz
- Kommunale Wasserwerke Leipzig zu Wasser (Versickerung und Nutzung des Regenwassers, Trink-/Löschwasserversorgung, Niederschlagswasserentsorgung)
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu Boden/Wasser (natürliche Radioaktivität und Bodenzusammensetzung, Hydrogeologie)
- Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz zu Pflanzen/Tiere (Überdachung von Stellplätzen als Lebensraum für Insekten und andere Tiere, notwendige naturschutzrechtliche Erfassungen und Untersuchungen von Gebäude bewohnende Arten, nicht gebäudebewohnende Vogelarten sowie Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und Umgang mit gesetzlich geschützten Biotopen bei Gebäudeabbruch und Gehölzfällungen, Umgang mit besonders geschützten Arten wie Zauneidechse, Fledermäusen, Blauflügelige Ödlandschrecke, Biotopschutz der höhlenreichen Einzelbäume, Pflanzempfehlung für heimische Arten als Nahrungs- und Lebensraumhabitat, Blühsäume für Insekten), zu Mensch (Lärmemissionen durch ansässige Gewerbetreibende, Lärmbelastung durch Verkehrs-, Gewerbe- und Sportanlagenlärm, Lärmkontingentierung, Schallimmissionsschutz), zu Boden/ Fläche/ Wasser (Versickerung und Bewirtschaftung von Niederschlagswasser, Regenrückhaltvolumen, Überflutungsnachweis, Wasserflächen, Bodenversiegelungsgrad, Erhöhung der Verdunstungsleistung, Altlastenverdachtsfläche auf dem Gelände der ehem. Leipziger Verpackung GmbH), zu Klima (umweltfreundliche Mobilität, Erhöhung des Durchgrünungsgrades, Vermeidung von Hitzeinseln, Minimierung des Stellplatzangebotes, Überdachung und Begrünung von Stellplätzen zur Reduzierung der Hitzebelastung, Verdunstungskühlung) und zu Energie (Solarnutzung, Wärmeschutz, dezentrale Wärmeversorgung, Energiekonzept und -versorgung) und zu Luft (Lufthygiene)
Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
- Bericht zur Erstbewertung eventueller Bodenbelastungen Verifizierung einer Altlastenunbedenklichkeit in umweltrelevanten Bereichen der Leipzig Verpackung GmbH vom 09.02.2001
- Ist-Zustands-Bericht zur betrieblichen Umweltsituation der Leipzig Verpackung GmbH (Umwelt-Unbedenklichkeits-Gutachten) vom 09.02.2001
- Statusbericht Altlasten Flurstück 230b Gemarkung Engelsdorf Altlastenkennziffer 65273002 vom 23.10.2015
- Ergebnisbericht Untersuchungen zur Eingrenzung von MKW-Schadstoffbelastungen Grundstück Hugo-Aurig-Straße 7, 04319 Leipzig-Engelsdorf vom 30.11.2015
- Historische Erkundung Altstandort „ehemalige Hühnerfarm“ Gaswerksweg vom 09.02.2016
- Baugrundvoruntersuchung zum Bauvorhaben Baugrundstück „Hugo-Aurig-Straße“ Leipzig von 24.01.2018
- Entwässerungskonzept vom 20.11.2018
- Einzelbaumkartierung vom 10.05.2016
- Faunistische Kartierungen (Fledermäuse, Avifauna, Zauneidechse, Heuschrecken) vom Juni 2016
- Artenschutzrechtliche Prüfung vom 29.11.2019
- Grünordnungsplan (GOP) vom 06.03.2020
- Verkehrskonzept für das Nahversorgungszentrum Leipzig-Engelsdorf vom 01.06.2018
- Erweiterung Verkehrskonzept für das Nahversorgungszentrum Leipzig-Engelsdorf vom 24.02.2022
- Energiekonzept vom 16.02.2021
- Schalltechnische Untersuchung vom 29.07.2022
- Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf Fläche/ Boden/ Altlasten (insbesondere zu Bodenversiegelung), Wasser, Luft, Klima und Lufthygiene (insbesondere zur verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung), Pflanzen (insbesondere zum Erhalt höhlenreicher Einzelbäume als geschützte Biotope, teilweise Beseitigung von Gehölzbestand, Tiere (insbesondere zur Bestandsentwicklung der im Gebiet nachgewiesenen Vögel, Fledermäuse, Zauneidechsen und Blauflügeligen Ödlandschrecken), und Menschen (insbesondere zu Beeinträchtigungen aufgrund des zu erwartenden Verkehrs- und Gewerbelärms).
Außerdem liegt eine gutachterliche Analyse zur Entwicklung eines neuen Nahversorgungsbereiches an der Hugo-Aurig-Straße in Leipzig Engelsdorf vor.
Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt
Die Bekanntmachung im vollen Wortlaut finden Sie im Leipziger E-Amtsblatt Nummer 14/2023 (PDF 10 MB) vom 8. Juli 2023.
Beschlusseinsicht im elektronischen Ratsinformationssystem
Der Beschluss der Ratsversammlung über die Billigung und Auslegung des Bebauungsplans ist über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abrufbar unter ratsinfo.leipzig.de (Vorlage Nr. VII-DS-07788).
Zentrales Internetportal des Landes Sachsen
Die Planunterlagen sind gleichzeitig im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.