Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Der Bebauungsplan Nr. E-140 "Wohngebiet Martinshöhe“, 6. Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt und für den Planentwurf die öffentliche Auslegung durchgeführt werden (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die Entscheidung zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs wurde am 05.04.2022 durch den Oberbürgermeister in seiner Dienstberatung getroffen, mit anschließender Information im Fachausschuss für Stadtentwicklung und Bau.
Die Vorlage ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. E-140 befindet sich in Leipzig Nord, im Ortsteil Wiederitzsch. Die 6. Änderung betrifft ein Grundstück westlich der Delitzscher Landstraße zwischen der Böschungskante des Eutritzscher Flurgrenzgrabens und dem Grenzverlauf der Gemarkung Großwiederitzsch (in der Karte schraffiert dargestellt).
Mit der 6. Änderung wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes reduziert, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung mit einem Multifunktionsgebäude auf dem Betriebsgrundstück des Städtischen Klinikum St. Georg zu schaffen. Neben der Errichtung einer dringend benötigten Rettungswache für den Leipziger Norden ist das Gebäude auch als Parkhaus sowie als Büro- und Arbeitsgebäude für Unternehmen der Biomedizinbranche geplant.
Auslegung des Planentwurfs vom 31.05.2022 bis 30.06.2022
Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung werden an dieser Stelle vom 31.05.2022 bis 30.06.2022 öffentlich ausgelegt.
Ort und Sprechzeiten
Neues Rathaus, 4. Obergeschoss
Stadtplanungsamt, Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 bis 499 und im Zimmer 498
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Montag und Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Ihre Stellungnahme
Bis zum 30. Juni 2022 können Sie Ihre Stellungnahme über unser Online-Formular abgeben.
Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig, oder per E-Mail an stadtplanungsamt@leipzig.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt
Die Bekanntmachung im vollen Wortlaut finden Sie im Leipziger E-Amtsblatt Nummer 10/2022 (PDF 1 MB) vom 14. Mai 2022.
Beschlusseinsicht im elektronischen Ratsinformationssystem
Die Vorlage zur Auslegung des Bebauungsplans ist über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abrufbar unter ratsinfo.leipzig.de (Vorlage Nr. VII-DS-06802).
Zentrales Internetportal des Landes Sachsen
Gleichzeitig sind die Planunterlagen im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.