In Leipzig wurde die Anwendung von Konzeptverfahren mit der Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts vom Stadtrat beschlossen (Nr. VI-DS-05276).
Durchgeführt wird das Konzeptverfahren für den mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungsbau vom Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig, in Kooperation mit dem Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung und dem Stadtplanungsamt. Die Grundlage für das Verfahren bildet der Stadtratsbeschluss Nr. VI-DS-04657, mit dem auch die Kriterien zur Bewertung der eingereichten Konzepte festgelegt wurden. Am 10. November 2018 wurden die ersten drei Grundstücke in den Ortsteilen Eutritzsch, Probstheida und Zentrum-Süd mit Konzept veröffentlicht.
Das Verfahren
Das Unternehmen STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, mit Sitz in Berlin, wurde von der Stadt Leipzig nach Einholung von mehreren Angeboten von fachkundigen und leistungsfähigen Bietern als externer Fachgutachter beauftragt. Es unterstützt die städtische Verwaltung bei der Durchführung des neuen Verfahrens und bei der Entscheidungsfindung (zum Beispiel Annahme von Rückfragen und Angeboten, Vorprüfung und Vorbereitung der Jury-Sitzung). Der externe Fachgutachter hat kein Stimmrecht. Zudem erfolgt durch das Unternehmen im Anschluss eine Evaluation, um daraus Verfahrensvorschläge für künftige Konzeptverfahren der Stadt Leipzig abzuleiten.
Von Seiten der Stadt Leipzig wurde am 20. November 2018 im Rahmen eines Rückfragenkolloquiums im Neuen Rathaus den über 70 Interessierten das Konzeptverfahren vorgestellt, zudem konnten zahlreiche Fragen erörtert werden.
Die Bewerbungsfrist für die ersten drei städtischen Grundstücke endete am 21. Januar 2019. Die Vorauswahl der Interessenten und Interessentinnen obliegt ausschließlich einer Jury, die sich aus Vertretern der drei beteiligten Ämter zusammensetzt. Das Ergebnis wird entsprechend des normalen Regelverfahrens dem Grundstücksverkehrsausschuss der Stadt Leipzig zur Beschlussfassung vorgelegt. Die daraus resultierenden Erbbaurechtsverträge werden durch das Liegenschaftsamt verhandelt und geschlossen.
Anmerkung: Diese Informationen hatte die Stadt auch an die LVZ geschickt - umso mehr erstaunt der Duktus des LVZ-Beitrages vom 23. Januar 2019. In diesem ist von "Kritikern" die Rede, die aber nicht genannt werden; das Konzept sei in der Verwaltung nicht entwickelt, sondern von Ämtern "ersonnen" worden. Völlig unverständlich schließlich die Kritik der LVZ, dass Interessierte ihre Unterlagen nach Berlin schicken sollten statt ins Leipziger Rathaus - der Gang zum Briefkasten ist in beiden Fällen derselbe.