Bei den Verfahren mit teilweise kombinierten Tatbeständen handelte es sich um Verstöße gegen die Anleinpflicht (10), gegen die Mitführpflicht der Hundesteuermarke und Anzeigepflicht einer Hundehaltung (5), gegen die Mitführpflicht einer Tüte zum Aufsammeln von Hundekot (3) sowie um eine Missachtung des Betretungsverbotes von Spielplätzen mit Hunden (1).
Grundsätzlich hält sich die überwiegende Mehrzahl der Hundehalter an die bestehenden Vorschriften. Ein kleiner Teil der kontrollierten Hundehalter verhält sich aggressiv gegenüber den Kontrollkräften und/ oder versucht, sich mit Lügen aus der Verantwortung zu ziehen.
Bitte beachten Sie die folgenden allgemeinen Hinweise:
- Beim Gassi-Gehen ist es immer notwendig, auf ausgelegte Giftköder zu achten.
- Die Tiere sollten an unübersichtlichen Stellen nicht unbeaufsichtigt bleiben und vor allem keine herumliegenden Gegenstände beziehungsweise vermeintliche "Leckereien" aufnehmen.
- Auf die Meldepflicht der Hundehaltung wird nachdrücklich hingewiesen. Die Hunderegistriermarke muss sichtbar am Tier beim Aufenthalt in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
Auf leipzig.de finden Sie die Vorschriften zum Umgang mit Hunden in der Stadt Leipzig sowie die Orte der Hundefreilaufflächen.