Entsprechend der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sollen Bibliotheken mit einem kompletten Service öffnen können, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von unter 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner es zulässt. Das ist nicht vor Ostern zu erwarten.
Unabhängig davon gilt § 4 Absatz 2 Nummer 13 weiter: Untersagt sind die Öffnung und der Betrieb von: [..] Bibliotheken, mit Ausnahme der Medienausleihe.
Daher ist der Besuch der Leipziger Städtischen Bibliotheken auch vorerst nur zur Ausleihe von Medien möglich und nur bereits angemeldeten Bibliotheksnutzer/-innen vorbehalten. Auch Rückgaben können getätigt werden - vorzugsweise an den Automaten in der Stadtbibliothek und den Bibliotheken Paunsdorf, Plagwitz und Südvorstadt.
Hierbei ist der Aufenthalt in der Bibliothek zeitlich auf maximal 20 Minuten beschränkt. Ebenso ist die maximale Personenzahl, die sich zeitgleich in der Bibliothek aufhalten kann, begrenzt und richtet sich nach Größe und Fläche der Standorte. Außerdem ist die Erfassung der Kontaktdaten notwendig. Das Formular "Coronavirus/ Erhebung von Kontaktdaten (PDF 590 KB)" kann vorab heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden.
Gebühren
Versäumnisgebühren sind während der Schließzeit nicht entstanden und bleiben noch in der Woche bis 13. März ausgesetzt. Ab 15. März 2021 werden Versäumnisgebühren wieder satzungsgemäß berechnet.
Beratung und Service
Eine Beratungsleistung durch Bibliothekspersonal sowie die Nutzung von Arbeits- und Leseplätzen ist nicht möglich. Auch für die Lern- und Spielangebote für Kinder vor Ort sowie für den Besuch von Veranstaltungen braucht es noch etwas Geduld.
Die Servicetelefone stehen weiterhin zur Verfügung. Dort können Recherchefragen oder Fragen zur Ausleihe gestellt werden. Die Stadtbibliothek ist unter 0341 123-5341 zu erreichen, die Stadtteilbibliotheken unter der Telefonnummer des jeweiligen Standortes.
Hygieneregeln
In den Bibliotheken sind die bekannten Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, wie der Mindestabstand von 1,5 Metern, das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und das Waschen beziehungsweise Desinfizieren der Hände. Zudem ist der Zutritt nur einzeln gestattet, Kinder bis 10 Jahre müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein.
Weitere Hinweise
Bitte beachten Sie auch alle relevanten Hinweise in unseren Fragen und Antworten.