Beispielsweise erhalten Alleinstehende oder alleinerziehende Menschen 563 Euro monatlich, Jugendliche 471 Euro und Kinder ab sieben Jahren 390 Euro. Damit erhöhen sich auch die Beträge für Mehr- und Sonderbedarfe.
Die Änderungen werden automatisch wirksam. Es bedarf keines neuen Antrages. Im Januar 2024 werden in der Regel die neuen Beträge ausgezahlt, auch wenn noch kein Änderungsbescheid zugegangen ist. Sollte im Einzelfall eine Überprüfung erforderlich sein, wird der Erhöhungsbetrag noch im Laufe des Monats Januar nachgezahlt.