Heike Will, amtierende Leiterin des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung, sagt: „Die Leipziger Stadterneuerung hat, insbesondere in den Fördergebieten, einen umfassenden Wandel herbeigeführt und maßgeblich dazu beigetragen, dass aus der schrumpfenden Stadt der Neunziger heute eine prosperierende Großstadt geworden ist.“
Städtebauliche Sanierungsverfahren sollen die Lebensqualität steigern, bauliche Missstände beseitigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt insgesamt fördern. Wenn die Sanierungsziele für ein Gebiet weitgehend erreicht sind, müssen die entsprechenden Satzungen jedoch aufgehoben werden. In den vergangenen Jahren wurden deshalb bereits planmäßig 13 Gebiete aus dem Verfahren entlassen – so etwa weite Teile von Plagwitz, Reudnitz, Stötteritz oder Böhlitz-Ehrenberg. Die geordnete städtebauliche Entwicklung in diesen Quartieren kann künftig auch ohne den Status als Sanierungsgebiet gewährleistet werden.
Fördergebiet „Innerer Süden“
Im „Inneren Süden“, wo die Satzung 1995 in Kraft trat, stand hinter den durch Fördermittel ausgelösten Veränderungen mehr als nur die reine Wiederherstellung eines Quartiers. Die Sanierung der Peterskirche trug dazu bei, die historische Identität des Stadtteils zu bewahren, die Investitionen in das Evangelische Schulzentrum stärkte die Bildung, die Unterstützung der Feinkost setzte wirtschaftliche und kulturelle Impulse. Im Zuge der letzten Straßenbaumaßnahmen wurde zudem deutlich, dass bauliche Projekte vor neuen Herausforderungen stehen, etwa, wenn dadurch Lösungen für das Regenwassermanagement gefunden werden müssen und die Verkehrswende begünstigt werden soll. In das 120 Hektar große Gebiet flossen insgesamt 32,5 Millionen Euro.
Fördergebiet „Leipzig-Gohlis“
In Gohlis, für das 1993 und 1995 ursprünglich zwei Satzungen beschlossen wurden, bewirkten die knapp 32 Millionen Fördersumme neben der Neugestaltung des Gohliser Stadtplatzes, zahlreichen neugestalteten Straßen und Gebäudesanierungen auch den Umgang mit zahlreichen, häufig gewerblichen Brachen. Diese wurden freigelegt und für neue Nutzungen vorbereitet, so etwa beim Wohnquartier an der Stallbaumstraße.
Nach den Regelungen des Baugesetzbuches haben die Grundstückseigentümer spätestens nach Aufhebung der Satzung Ausgleichsbeträge für die sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen zu zahlen. In Leipzig wurden Anreize dafür geschaffen, so dass 75 Prozent aller Grundstückseigentümer vorzeitig ihren Ausgleichsbetrag bezahlt haben. Die so erschlossenen Finanzmittel konnten zu weiten Teilen noch in die Gebiete investiert werden.
Weitere Informationen und eine neue Broschüre zum Gebiet „Innerer Süden“ gibt es unter https://www.leipzig.de/foerdergebiete.