Auf Wunsch muslimischer Gemeinden zur besseren Orientierung ihrer Gläubigen sowie für alle am Thema Interessierten hat das Referat für Migration und Integration jetzt ein Faltblatt vorgelegt, das mit Unterstützung des Quartiersmanagements Leipziger Osten, des Amtes für Stadtgrün und Gewässer und des Sozialamtes der Stadt Leipzig konzipiert wurde.
Vor der Veröffentlichung hatte das Referat zusammen mit dem Verein Haus der Sozialen Vielfalt e.V. zu einer Informationsveranstaltung ins Neue Rathaus eingeladen. Hier wurden mit den anwesenden Imamen und Teilnehmenden muslimischer Gemeinden, Communitys sowie städtischer Ämter verschiedenste Aspekte diskutiert.
Ein wesentlicher Gesprächsgegenstand dabei war unter anderem die Sargpflicht in Sachsen: Eine Bestattung im Leinentuch ohne Sarg ist nach den gesetzlichen Regelungen im Freistaat nicht erlaubt, für Muslime jedoch religiöses Gebot.
Manuela Andrich, Leipzigs Beauftragte für Migration und Integration, sagte dazu: „In Sachsen gilt nach wie vor die Sargpflicht, eine Novellierung des Bestattungsgesetzes wurde jedoch bereits angekündigt. Die Zahl der Menschen muslimischen Glaubens in Leipzig ist in den letzten Jahren gestiegen. Die Gleichbehandlung der Menschen in Bezug auf ihre Religionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Von daher sollte man die Wünsche einer Bestattung nach islamischer Tradition respektieren“. Außerdem dankte Andrich allen Beteiligten, die sich in die Erarbeitung des Faltblattes eingebracht hatten.
Weitere Übersetzungen geplant
Das Faltblatt „Muslimische Bestattungen in Leipzig“ kann von der Webseite der Stadt Leipzig www.leipzig.de/integration heruntergeladen werden. Übersetzt wurde es bereits in Englisch, Kurdisch (Kurmandschi) und Türkisch. Die Sprachen Arabisch, Bosnisch, Farsi und Paschtu sollen in Kürze folgen.