Auch im Jahr 2024 fördert die Kommune Projekte zur Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie zur Verbesserung des inklusiven Gemeinwesens aus Mitteln der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung.
Neue Vorgaben bei der Förderung
Im Vergleich zu den bisherigen Förderjahren gibt es zwei größere Neuerungen: Die Zuwendungshöhe ist nicht mehr begrenzt, zudem wurden Schwerpunkte der Förderung festgelegt.
So sollen in 2024 insbesondere Projekte gefördert werden,
- die Menschen mit Behinderungen in den Blick nehmen, die mehrfach benachteiligt sind,
- die politische Partizipation und Teilhabe an der politischen Meinungsäußerung von Menschen mit Behinderungen fördern,
- die "Lücken schließen", das heißt Angebote oder Zugänge schaffen zu einem Bereich, der bisher für Menschen mit Behinderungen nur schwer zugänglich ist und
- die eine inklusive Ausgestaltung beziehungsweise Öffnung bereits bestehender Angebote zum Ziel haben.
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Verbände, Freie Träger, Gruppen, Initiativen, Kirchen und Religions-Gemeinschaften sowie Privat-Personen. Die Auswahl der Projekte trifft eine fünfköpfige Jury unter der Leitung der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Bisherige Förderungen
In 2022 und 2023 wurden bereits 22 Projekte für mehr Inklusion gefördert, darunter ein Kochbuch in Leichter Sprache („Gesundes Essen für Kinder“), ein Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen zum Thema selbstbestimmte Sexualitäten und die Erstellung eines barrierefreien Videos für den Internetauftritt eines inklusiven Radiosenders.
Weitere Informationen
Projekt-Förderung für mehr gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen