Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Die Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. E-81 „Gewerbegebiet Stahmeln, Druckerei Springer“ soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt und für den Satzungsentwurf die öffentliche Auslegung durchgeführt werden (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Das Plangebiet für den aufzuhebenden Vorhaben- und Erschließungsplan befindet sich in Leipzig-Nordwest, im Ortsteil Lützschena-Stahmeln westlich der Druckereistraße zwischen dem Kleingartenverein (KGV) „Drei Tannen“ und dem KGV „An der Ziegelei 1933“ (siehe Karte).
Die derzeitige Eigentümerin beabsichtigt die Umgestaltung des Bestandsgebäudes. Außerdem strebt eine Telekommunikationsanbieterin die Entwicklung und Nutzung eines Teilgrundstückes an. Die geltenden Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes stehen diesen Entwicklungsabsichten entgegen. Mit der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um von den Festsetzungen abweichende bauliche Nutzungen auf der Grundlage von § 34 BauGB zulassen zu können.
Die Bekanntmachung im vollen Wortlaut finden Sie im Leipziger Amtsblatt Nummer 6/2023 (PDF, 6 MB) vom 25.03.2023.
Auslegung des Planentwurfs vom 04.04.2023 bis 10.05.2023
Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans und die Begründung werden vom 04.04.2023 bis 10.05.2023 öffentlich ausgelegt.
Ort und Sprechzeiten
Neues Rathaus
Stadtplanungsamt, 4. Obergeschoss, Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 bis 499 und im Zimmer 489
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Montag und Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Ihre Stellungnahme
Bis zum 10. Mai 2023 können Sie Ihre Stellungnahme über unser Online-Formular abgeben.
Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig, oder per E-Mail an stadtplanungsamt@leipzig.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Umweltbezogene Informationen
Umweltrelevante Stellungnahmen liegen vor. Diese können auch online über den Downloadbereich eingesehen werden.
Vorlageneinsicht im elektronischen Ratsinformationssystem
Die Entscheidung zur öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs wurde am 13.01.2023 durch den Oberbürgermeister in seiner Dienstberatung getroffen, mit anschließender Information im Fachausschuss für Stadtentwicklung und Bau. Die Vorlage ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden, sie ist auch im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abrufbar unter https://ratsinfo.leipzig.de (Vorlage Nr. VII-DS-07860).
Zentrales Internetportal des Landes Sachsen
Die Planunterlagen sind gleichzeitig im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.