Beantragung eines 06er-Händlerkennzeichens
Allgemeine Informationen
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde kann zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler/-innen rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung zur Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten befristet oder widerruflich zuteilen. Gewerbliche Überführer von Fahrzeugen gehören nicht zum berechtigten Personenkreis.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Antrag auf Erteilung eines roten 06er-Händlerkennzeichens unter Angabe:
- der erforderlichen Halterdaten,
- der zur Bedarfsprüfung erforderlichen Angaben (Umsatz, Anzahl der gekauften und verkauften Fahrzeuge, Reparaturaufträge et cetera),
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Antragstellerin/ des Antragstellers,
- Führerschein der Antragstellerin/ des Antragstellers,
- behördliches Führungszeugnis (kann im Bürgeramt beantragt werden),
- Elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB-Nummer),
- Nachweis der Bankverbindung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (EC-Karte, Bankkundenkarte oder SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer),
- aktuelle Gewerbeanmeldung,
- Nachweis über geeignetes Betriebsgelände im Zulassungsbezirk (zum Beispiel Mietvertrag).
Während der Antragstellung erfolgt vor Zuteilung des 06er-Händlerkennzeichens durch die Zulassungsbehörde eine Vorortbegehung der angegebenen Betriebsstätte sowie zu jeder, für die Unterlagenführung vorgesehene Person, die Prüfung des Verkehrszentralregisters auf mögliche Eintragungen.
Wenn die Vorsprache durch einen Dritten erfolgt, so muss zusätzlich eine Vollmacht zur Zulassung von Kraftfahrzeugen in Verbindung mit einer Ausweiskopie der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters vorgelegt werden.
Bei Zuteilungen auf juristische Personen
Sollte die Zuteilung auf ein Unternehmen erfolgen, dann ist zusätzlich die Vorlage eines Handelsregisterauszugs, aus dem die/ der Vertretungsberechtigte hervorgeht, sowie einer Ausweiskopie der/ des jeweiligen Vertretungsberechtigten, erforderlich.
Handelt es sich um eine GbR, so wird das rote 06er-Händlerkennzeichen für eine ausgewählte Person mit dem Zusatz der GbR zugeteilt. Es sind die Gewerbeanmeldungen aller beteiligten Gesellschafter/-innen erforderlich. Zusätzlich wird eine formlose Einverständniserklärung in Verbindung mit den Ausweiskopien aller Gesellschafter/-innen benötigt, aus der hervorgeht, dass das rote 06er-Händlerkennzeichen für eine bestimmte ausgewählte Person zugeteilt werden darf.
- Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges
PDF - 63 KB - SEPA Lastschrift-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Ordnungsamt)
EXTERN
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt in der Regel im Rahmen Ihrer Vorsprache.
Kosten und Gebühren
Die Gebühren bestimmen sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind für die jeweiligen Amtshandlungen unterschiedlich bemessen. Die Gesamtgebühr setzt sich aus Einzelkomponenten für die jeweiligen Amtshandlungen zusammen. Die Festsetzung der Gebührenhöhe erfolgt nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Feststellung der erforderlichen Amtshandlungen für Ihr Anliegen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte