Eheschließung
Allgemeine Informationen
Der behördliche Teil des Weges zur Eheschließung besteht aus drei Schritten.
Wenn Sie außerhalb von Leipzig wohnen, aber in Leipzig heiraten möchten, informieren Sie sich beim Standesamt am Wohnort zu Schritt 1 und 2. Sollten Sie im Ausland wohnen und in Leipzig heiraten wollen, wenden Sie sich für das behördliche Verfahren ab Schritt 1 an das Standesamt Leipzig.
Informationen zur Urkundenanforderung im Standesamt.
Schritt 1: Informationen einholen und Dokumente sammeln
Wenn Sie planen zu heiraten, müssen Sie verschiedene Dokumente von beiden Verlobten im Standesamt vorlegen. Allgemeine Informationen finden Sie untenstehend im Menüpunkt „vorzulegende Unterlagen“.
Wenn Sie oder Ihr/e Partner/-in Ausländer/-in sind, empfehlen wir Ihnen, sich vom Standesamt beraten zu lassen. Nutzen Sie dafür die Beratungsanfrage.
Eine Beratung kann nur erfolgen, wenn beide Partner einen gültigen Ausweis besitzen. Für Deutsche ist dies der Personalausweis oder Reisepass. Einwohner/-innen aus der EU weisen sich mit ID-Card oder Reisepass aus. Einwohner/-innen, die nicht aus der EU stammen, benötigen für die Beratung und die spätere Hochzeit unbedingt einen Reisepass und Aufenthaltstitel.
Besonderheiten für Eheanmeldung mit ausländischer Beteiligung
Wenn Sie oder Ihr/-e Partner/-in keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis aus Ihrem Heimatland vorlegen.
In sehr vielen Ländern gibt es kein Ehefähigkeitszeugnis oder es wird von Deutschland nicht akzeptiert. Falls Sie Staatsangehörige/-r eines Landes ohne Ehefähigkeitszeugnis sind, wird über das Standesamt am Wohnort die Befreiung von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragt. Wenn Sie in Leipzig wohnen, wird dieser Antrag beim Standesamt Leipzig vorbereitet und dann beim Oberlandesgericht Dresden gestellt. Eine allgemeine Liste für Verlobte mit Auslandsbeteiligung gibt es nicht, weil jedes Land andere Dokumente ausstellt und teilweise auch andere Überbeglaubigungen gebraucht werden. Für den Befreiungsantrag werden verschiedene Dokumente gebraucht, die auch sehr aktuell sein müssen. Wir empfehlen, dass Sie sich zuerst informieren und dann die Papiere aus dem Heimatland beschaffen.
Beachten Sie bei Ihrer Hochzeitsplanung, dass die Bearbeitung beim Oberlandesgericht auch Zeit in Anspruch nehmen wird. Fragen zu Dokumenten und Formerfordernissen werden nicht beim Oberlandesgericht beantwortet. Fragen können nur beim Standesamt geklärt werden. Der Befreiungsantrag ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Schritt 2: Anmeldung der Eheschließung
Für die Anmeldung der Eheschließung nutzen Sie das Formular Anmeldung zur Eheschließung.
Sobald festgestellt wird, dass die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind, ist die Anmeldung der Eheschließung 6 Monate gültig. Sie müssen die Anmeldung der Eheschließung und die Durchführung der Eheschließung bezahlen.
Schritt 3: Eheschließung
Für die Hochzeit in Leipzig stehen Ihnen diverse Trauorte zur Verfügung. Termine können momentan für die kommenden 4 bis 8 Monate vorreserviert werden. Der endgültige Hochzeitstermin wird nach der Anmeldung verbindlich reserviert. Die verfügbaren Eheschließungstage lassen sich im jeweiligen Kalender des Trauortes einsehen. Andere Termine sind nicht möglich.
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Zutreffend, wenn beide Partner/-innen Deutsche sind und in Deutschland geboren wurden:
- Ausweis (gültiger Personalausweis oder Reisepass/ bei schriftlichen Anmeldungen in Kopie)
- Bei Hauptwohnsitz außerhalb Leipzigs: Erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen). Sollten beide Eheschließenden ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Leipzig haben, ist die Vorlage einer erweiterten Meldebescheinigung nicht nötig.
- beglaubigte/r Abschrift/ Ausdruck aus dem Geburtsregister (keine Geburts- oder Abstammungsurkunde) – Dokument ist erhältlich beim Standesamt am Geburtsort - nur wenn Sie in Leipzig geboren wurden: eine einfache Kopie der Geburtsurkunde ist ausreichend
- Geburtsurkunde für gemeinsame vor der Ehe geborene Kinder mit Angabe beider Elternteile - wenn Kind/er in Leipzig geboren wurde/n: eine einfache Kopie der Geburtsurkunde ist ausreichend
- Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (PDF 60 KB), falls einer der Eheschließenden am Tag der Anmeldung nicht im Standesamt anwesend sein kann
- falls Sie bereits verheiratet oder verpartnert waren:
- urkundlicher Nachweis zur Vorehe (zum Beispiel Eheurkunde, Familienbuch oder Eheregister)
- Nachweis zur Auflösung der Vorehe (zum Beispiel rechtskräftige Scheidung, Auflösungsvermerk auf Eheurkunde/-register oder Sterbeurkunde)
- gegebenenfalls Nachweis zur Namensänderung (zum Beispiel nach Wiederannahme des Geburtsnamens)
- wenn Sie im Ausland geboren wurden:
- Geburtsurkunde mit Angabe der Eltern und Übersetzung
- Nachweis Staatsangehörigkeit (zum Beispiel Vertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde)
- gegebenenfalls Nachweis Namensänderung (zum Beispiel Ablegen Vatersname oder Angleichung)
- Beratungsanfrage zur Eheschließung
EXTERN - Anmeldung zur Eheschließung
EXTERN - Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
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