Erteilung von Meldebescheinigungen (einfach/ erweitert)
Allgemeine Informationen
Hinweis
Für die schriftliche Antragstellung einer Meldebescheinigung nutzen Sie bitte das Online-Formular. Bitte halten Sie zum Zweck der Identifikation Ihr Ausweisdokument bereit. Die Meldebescheinigung dient nicht zur Anmeldung oder Ummeldung Ihres Wohnsitzes. Bitte wenden Sie sich an eines der Bürgerbüros der Stadt Leipzig.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
In der erweiterten Meldebescheinigung können darüber hinaus noch aufgenommen werden:
- frühere Namen
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsort, sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Geschlecht
- gesetzliche Vertreter
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
- frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
- Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland
- Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat
- Angaben zum Ehegatten oder Lebenspartner
- Angaben zu minderjährigen Kindern
Besonderheit zur Eheschließung in Leipzig: Sollten beide Eheschließenden ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Leipzig haben, ist die Vorlage einer erweiterten Meldebescheinigung nicht nötig.
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 18 Absatz 1 - einfache Meldebescheinigung
- Bundesmeldegesetz (BMG),§ 18 Absatz 2 - erweiterte Meldebescheinigung
- Abgabenordnung (AO), § 139b
- Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ), laufende Nummer 68, Tarifstelle 2
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Für die schriftliche Antragstellung einer Meldebescheinigung nutzen Sie bitte das Online-Formular. Bitte halten Sie zum Zweck der Identifikation Ihr Ausweisdokument bereit.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die schriftliche Beantragung beim Meldeservice nimmt einige Tage in Anspruch.
Kosten und Gebühren
Meldebescheinigung
Die Gebühr zur Erteilung einer Meldebescheinigung beträgt 12,00 Euro.
Bei Beantragung in der Abteilung Meldeservice haben Sie zwei Möglichkeiten, die Gebühr zu entrichten:
- Übersendung eines Kostenblattes gemeinsam mit der Meldebescheingung
oder
- Vorabbezahlung der anfallenden Kosten auf folgendes Konto
Sparkasse Leipzig
Konto: 101 000 1350; BLZ: 860 555 92
IBAN: DE76 8605 5592 1010 0013 50; BIC: WELADE8LXXX
Verwendungszweck: 505070086020 + Name, Vorname der antragstellenden Person
Im Online-Formular können Sie Ihren Zahlungsbeleg als Nachweis mit hochladen.