Änderung/ Streichung der Wohnsitzauflage beantragen
Allgemeine Informationen
Ausländerinnen und Ausländer können einer Wohnsitzauflage unterliegen. Dies bedeutet, dass der Wohnsitz entsprechend dort zu nehmen ist, wie es im ausländerrechtlichen Dokument (zum Beispiel in der Aufenthaltserlaubnis oder in der Duldung) vermerkt ist.
Die Wohnsitzauflage kann sich sowohl auf einen bestimmten Ort (zum Beispiel auf die Stadt Leipzig) als auch auf ein Bundesland (zum Beispiel auf den Freistaat Sachsen) beschränken.
Für einen Umzug außerhalb des Geltungsbereichs der vermerkten Wohnsitzauflage ist die vorherige Erlaubnis der Ausländerbehörde notwendig. Der Antrag ist immer bei der bisherigen Ausländerbehörde zu stellen. Möchten Sie zum Beispiel von Leipzig nach Frankfurt am Main umziehen, dann stellen Sie den Antrag bei der Ausländerbehörde Leipzig.
Rechtsgrundlagen
- § 12 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (für Personen mit Aufenthaltserlaubnis, insbesondere nach § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz)
- § 12a Aufenthaltsgesetz (für Personen mit Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz oder für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22, 23, 25 Absatz 3 und 24 Aufenthaltsgesetz)
- § 61 Absatz 1d Aufenthaltsgesetz (für vollziehbar ausreisepflichtige Personen, insbesondere Personen mit einer Duldung)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Antragsformular (siehe unten)
- Nachweise zur Begründung des Umzuges in Kopie
- Arbeitsvertrag sowie Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate (soweit vorhanden) oder
- Ausbildungsvertrag oder
- Immatrikulationsbescheinigung oder
- Nachweis, dass der Ehegatte, der/ die eingetragene Lebenspartner/-in oder ein minderjähriges Kind, mit dem der Antragsteller verwandt ist, an einem anderen Wohnort leben oder
- Nachweis, dass der Umzug zur Vermeidung einer Härte erfolgen soll
Fristen und Bearbeitungsdauer
Da die Ausländerbehörde des gewünschten Zuzugsortes beteiligt wird, kann erst nach erfolgter Stellungnahme abschließend entschieden werden.
Ablauf und Verfahren
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und unterschreiben Sie es. Das Formular und die notwendigen Anlagen können Sie uns per Post zukommen lassen oder in den Briefkasten der Ausländerbehörde im Technischen Rathaus (Haus B) einwerfen. Sofern wir noch weitere Unterlagen benötigen, werden wir diese bei Ihnen abfordern. In der Regel wird die Ausländerbehörde des Zuzugsortes um Stellungnahme zum Antrag gebeten. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine schriftliche Mitteilung.
Kosten und Gebühren
Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, ist diese Amtshandlung kostenfrei.
ansonsten: 50 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Je nach Aufenthaltsstatus sind die Voraussetzungen für die Änderung oder Streichung der Wohnsitzauflage unterschiedlich. Für Personen mit einer Duldung ist die Änderung der Wohnsitzauflage wegen der Aufnahme eines Studiums grundsätzlich nicht möglich.