Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zum ausländischen Ehegatten beantragen
Allgemeine Informationen
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist zum Familiennachzug zum ausländischen Ehegatten mit Aufenthaltstitel möglich. Der Aufenthalt kann nur erteilt werden, wenn beide Ehepartner volljährig sind.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (PDF 227 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
Ersterteilung
- Eheerklärung bei Ersterteilung (siehe unten) sowie Identitätsdokument des Ehegatten
- Visum zur Familienzusammenführung
- gültiger Reisepass
- Bestätigung der Krankenversicherung
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
- Eheurkunde vom Tag der Eheschließung (bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung sowie Apostille/ Legalisation - In der EU ausgestellte Urkunden im Personenstandswesen benötigen keine Apostille.)
- Mietvertrag
- Zertifikat Deutsch A1 eines zertifizierten Sprachkursanbieters (Goethe-Institut, TestDaF-Institut, telc GmbH (DVV), ÖSD)
- Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhaltes (zum Beispiel Arbeitsvertrag mit drei aktuellen Lohnbescheinigungen)
Verlängerung
- Eheerklärung bei Verlängerung (siehe unten)
- gültiger Reisepass
- Mietvertrag (nur vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat)
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland
EXTERN - Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
PDF - 199 KB - Eheerklärung (Erklärung über das Bestehen einer Ehe - bei erstmaliger Erteilung des Aufenthaltstitels)
PDF - 147 KB - Eheerklärung (Erklärung über das Bestehen einer Ehe - bei Verlängerung des Aufenthaltstitels)
PDF - 504 KB - Bescheinigung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln über einen privaten Krankenversicherungsschutz für Aufenthalte über einem Jahr
PDF - 134 KB
Ablauf und Verfahren
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und unterschreiben Sie. Das Antragsformular und die notwendigen Anlagen können Sie uns per Post oder Onlineantrag übersenden oder in den Briefkasten der Ausländerbehörde im Technischen Rathaus (Haus B) einwerfen. Sie werden über die Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich informiert.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Kosten und Gebühren
- Erteilung: 100 Euro
- Verlängerung: 93 Euro
Wenn Sie Leistungen des Jobcenters (Arbeitslosengeld II) oder des Sozialamts (Sozialhilfe nach dem SGB XII) erhalten, können Sie von den Gebühren befreit werden. Reichen Sie hierzu den aktuellen Leistungsbescheid ein.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist ausgeschlossen, wenn der Ehepartner, zu dem zugezogen werden soll, einen Aufenthaltstitel besitzt nach:
- § 25 Absatz 4, Aufenthaltsgesetz
- § 25 Absatz 4b Aufenthaltsgesetz
- § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz
- § 25a Absatz 2 Aufenthaltsgesetz
- § 25b Absatz 4 Aufenthaltsgesetz
- § 104a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
- § 104b Aufenthaltsgesetz