Aufenthaltserlaubnis zur Forschung beantragen sowie kurzfristige Mobiliät für Forscher
Allgemeine Informationen
Sie sind ein/-e internationale/-r Wissenschaftler/-in und möchten in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erhalten? Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine Aufnahmevereinbarung oder einen Arbeitsvertrag mit einer Forschungseinrichtung in Deutschland abgeschlossen haben und ein monatliches Einkommen (Gehalt, Stipendium und so weiter) erhalten, mit dem Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können.
Die Aufenthaltserlaubnis wird, außer bei kürzeren Forschungsvorhaben, für mindestens ein Jahr erteilt und bietet die Möglichkeit, an der in der Aufnahmevereinbarung oder im Arbeitsvertrag genannten Forschungseinrichtung zu arbeiten als auch eine Lehrtätigkeit auszuüben. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist möglich, sofern die Grundvoraussetzungen weiterhin vorliegen.
Mobilitätsmaßnahmen für internationale Forscher/-innen
Internationale Forscher/-innen aus Nicht-EU-Staaten, die sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat rechtmäßig aufhalten, können Teile ihrer Forschungstätigkeit in Deutschland durchführen.
Weiterführende Informationen zu den Mobilitätsrechten für internationale Forscher/-innen und den gesetzlichen Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (PDF 227 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
- gültiger Reisepass
- Einreisevisum zur Forschung, sofern vorhanden
- Arbeitsvertrag (gegebenenfalls vorläufiger oder gültiger Vertrag mit Gehaltsangaben)/Aufnahmevereinbarung (PDF 84 KB) mit der Forschungseinrichtung
- Zertifikat/Urkunde des Hochschulabschlusses
- Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung - Stipendium (Nur bei Verlängerung: Stipendiennachweise der letzten drei Monate - zum Beispiel Kontoauszüge)/Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
- Nachweis der Krankenkasse über aktuellen Krankenversicherungsschutz
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
- aktueller (Unter-)Mietvertrag
- Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
EXTERN - Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
PDF - 199 KB - Bescheinigung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln über einen privaten Krankenversicherungsschutz für Aufenthalte über einem Jahr
PDF - 134 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Nach vollständigem Eingang der Unterlagen wird die Bearbeitung in der Regel innerhalb von vier Wochen abgeschlossen. Abweichungen hiervon sind im Einzelfall möglich.
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
Die Höhe der Gebühren beträgt je nach Einzelfall zwischen 93,00 Euro und 113,00 Euro.
Wenn Sie für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, fallen keine Gebühren an.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Nach vier Jahren Aufenthalt besteht der Möglichkeit der Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach § 18c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz.
Sofern die Forschungstätigkeit eher beendet werden sollte, haben Sie neun Monate Zeit, um in Deutschland einen neuen Arbeitsplatz zu suchen (§ 20 Absatz 3 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz).