Aufenthaltserlaubnis zur Promotion beantragen
Allgemeine Informationen
Zum Zwecke der Promotion kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16b Aufenthaltsgesetz erteilt werden. Die Promotion muss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, pädagogische Hochschule, Kunsthochschule und Fachhochschule) oder vergleichbaren Einrichtung (zum Beispiel Berufsakademie) erfolgen und der Hauptzweck des Aufenthalts im Bundesgebiet sein. Ein Abend-, Wochenend- oder Fernstudium genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern vorweisen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ausgeschlossen, wenn Sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder Ihre Abschiebung ausgesetzt ist.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (PDF 227 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
- Belehrung Studium (siehe unten)
- gültiger Reisepass (Kopie)
- Einreisevisum zum Studium, sofern vorhanden (Kopie)
- Zulassungsbescheid oder Nachweis über die Annahme als Doktorand vom zuständigen Promotionsausschuss (Kopie)
- Immatrikulationsbescheinigung, sofern vorhanden (Kopie)
- Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung - Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Stipendium; mindestens 934 Euro pro Monat (nur bei Verlängerung: Stipendiennachweise der letzten drei Monate - zum Beispiel Kontoauszüge)
- Nachweis der Krankenkasse über aktuellen Krankenversicherungsschutz
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: formloses Schreiben der Krankenkasse
- bei privater Krankenversicherung: Bescheinigung der Versicherung (siehe unten)
- aktueller (Unter-)Mietvertrag (Kopie)
- Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung und des Studiums
EXTERN - Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
PDF - 199 KB - Belehrung zum Antrag eines Aufenthaltstitels zum Studium
PDF - 150 KB - Bescheinigung für die Erteilung von Aufenthaltstiteln über einen privaten Krankenversicherungsschutz für Aufenthalte über einem Jahr
PDF - 134 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Ablauf und Verfahren
Die Erteilung/Verlängerung oder Änderung einer Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitserlaubnis muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Bitte reichen Sie das Antragsformular und notwendigen Unterlagen postalisch oder über den Briefkasten der Ausländerbehörde im Technischen Rathaus ein.
Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Kosten und Gebühren
93 Euro bis 113 Euro
Wenn Sie für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, fallen keine Gebühren an.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Nach erfolgreichem Abschluss der Promotion besteht die Möglichkeit zur Suche nach einem Arbeitsplatz für bis zu 18 Monate (§ 20 Absatz 3 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz).