Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der BOKraft
Allgemeine Informationen
In bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller/-innen können Ausnahmen von allen Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BOKraft) genehmigt werden. Die Ausnahmegenehmigung kann unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt und mit Nebenbestimmungen versehen werden.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Das formgebundene Antragsformular ist im Sachgebiet Genehmigungen erhältlich.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Beim Vorliegen aller Unterlagen dauert die Bearbeitung circa 5 Werktage. Die Ausnahmegenehmigung wird für ein konkretes Fahrzeug erteilt und erlischt beim Austausch dieses Fahrzeuges oder spätestens mit Ablauf der Geltungsdauer der Personenbeförderungsgenehmigung.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
Ausnahmen für die Alarmanlage sind nur möglich bei Beförderungen mit geringem Gefahrenpotential für den/ die Fahrer/-in. Dies ist der Fall bei Beförderungen von Kranken / Behinderten in umgerüsteten Fahrzeugen (Liegend- oder Rollstuhlvorrichtung) oder bei Beförderungen für bestimmte Firmen (zum Beispiel wegen Abbau eines firmeneigenen Fuhrparks oder Einsatz von Fahrzeugen der gehobenen Luxusklasse (Limousinenservice). Aber auch in diesen Fällen ist die Befreiung von der Alarmanlage nur möglich, wenn die Fahrzeuge ausschließlich (zu 100 Prozent) für derartige Beförderungen eingesetzt werden.
Ausnahmegenehmigungen für den Einbau eines Wegstreckenzählers werden nur in dem Fall erteilt, bei dem der Fahrauftrag ausschließlich über App erteilt, der Fahrweg über einen computergestützten Algorithmus errechnet und daraufhin der Fahrpreis bestimmt wurde. Damit liegt dem potentiellen Fahrgast ein verbindliches Angebot vor, welchem er mit der Erteilung des Fahrauftrages per App zustimmt und der dann, auch bei einer etwaigen Fahrt von längeren Strecken, wie beispielsweise beim Ridepooling, fix ist. Die Voraussetzungen für Ausnahmegenehmigungen sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Wo erfolgt die Beantragung?
Der Antrag ist im Ordnungsamt, im Sachgebiet Genehmigungen, zu stellen.
Kosten und Gebühren
50,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Rechnungslegung bei postalischer Zusendung der Genehmigung
- Barzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus
- Kartenzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus