Beantragung und Abholung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes
Allgemeine Informationen
Allgemeines
Mit Hilfe der Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) und der integrierten Online-Ausweisfunktion können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Die Ausstellung ist für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum möglich.
Gültigkeit der Dokumente
Die Gültigkeit der Dokumente beträgt 10 Jahre.
Weitere Informationen
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:
- das Personalausweisportal sowie die Broschüre auf https://www.personalausweisportal.de/
- Sperren des Ausweises im Verlustfall
- Neue Sperrhotline seit dem 1. Januar 2014
- Die AusweisApp
Kompetenzzentrum neuer Personalausweis: Lesegeräte für die digitale Unterschrift
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Ins Internet-mit Sicherheit!
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eId-Karte-Gesetz)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Personalausweises
- Vollmacht bei Abholung durch bevollmächtigte Person
- Vollmacht zur Dokumentenabholung
PDF - 0.90 MB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit einschließlich Herstellung beträgt für die eID-Karte in der Regel zwei bis drei Wochen. Die Herstellung der Dokumente erfolgt in der Bundesdruckerei GmbH Berlin. Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihr neues Dokument!
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
- Sie sind Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraums und sind nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie müssen persönlich im Bürgerbüro vorsprechen.
Abholung
Das Dokument kann auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Die Vollmacht finden Sie unter dem Menüpunkt "vorzulegende Unterlagen/ Formulare".
Kosten und Gebühren
Die Gebühr beträgt 37,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei der Antragstellung zu entrichten sind.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte