Führerschein verlängern: befristete Fahrerlaubnisklassen
Allgemeine Informationen
Sie möchten Ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E oder D/DE verlängern? Dann bedarf es der persönlichen Vorsprache mit den erforderlichen Antragsunterlagen in unserer Behörde.
Weitere Informationen zum Thema Berufskraftfahrer und Fahrgastbeförderung können Sie auf der Amt24 Website nachlesen.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Die Untersuchung über die gesundheitliche Eignung kann von einem Arzt für Arbeits- oder Betriebsmedizin, einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung oder von jedem Arzt für Allgemeinmedizin oder für Innere Medizin durchgeführt werden. Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Die Untersuchung über das Sehvermögen kann von einem Augenarzt, einem Arzt für Arbeits- oder Betriebsmedizin, einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchgeführt werden. Die Bescheinigung über die Untersuchung der Augen darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Können die Eignungsvoraussetzungen nach Anlage 6 Nummer 2.1 nicht zweifelsfrei erfüllt werden, ist das Zeugnis eines Augenarztes (Anlage 6 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnisverordnung) erforderlich.
Funktions- und Leistungstest (nur für Klassen D1/D1E und D/DE)
Inhaber der Klassen D1/D1E und D/DE die das 50. Lebensjahr vollendet haben, beziehungsweise im kommenden Verlängerungszeitraum vollenden, haben ihre Eignung zusätzlich durch einen Funktions- und Leistungstest nachweisen (Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung). Die Bescheinigung über den Funktions- und Leistungstest wird durch einen Arbeits- bzw. Betriebsmediziner oder einer Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellt und darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Führungszeugnis - Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde (nur für Klassen D1/D1E und D/DE)
Das Führungszeugnis ist bei einem Bürgerbüro oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen und direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übermitteln zu lassen.
Sollten Sie zusätzlich einen Fahrerqualifizierungsnachweis benötigen, informieren Sie sich bitte auf unserer Dienstleistungsseite "Fahrerlaubnis: Fahrerqualifizierungsnachweis".
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die befristeten Fahrerlaubnisklassen werden für eine Dauer von 5 Jahren erteilt. Sie werden auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahren verlängert. Der Antrag für die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf gestellt werden.
Ablauf und Verfahren
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung der Fahrerlaubnisbehörde oder über das Bürgertelefon 0341 115.
Bitte beachten Sie bei der Terminvereinbarung, dass die Herstellung des Führerscheins etwa 3 Wochen in Anspruch nimmt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sollte die befristete Fahrerlaubnisklasse bereits abgelaufen sein, wird Ihnen diese neu erteilt und durch einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung bescheinigt.
Kosten und Gebühren
Grundgebühr: 49,00 Euro
Bei Bedarf Expresslieferung: zusätzlich 7,68 Euro
Bei Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises fallen zusätzliche Gebühren an. Bitte informieren Sie sich auf unserer Dienstleistungsseite "Fahrerlaubnis: Fahrerqualifizierungsnachweis"
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte