Bestätigung zu geleisteten Zahlungen (zum Beispiel zur Vorlage beim Finanzamt oder Arbeitgeber)
Allgemeine Informationen
In der Einkommensteuererklärung können gezahlte Steuern und Beiträge zur Kinderbetreuung steuermindernd geltend gemacht werden.
Rechtsgrundlagen
Kostensatzung der Stadt Leipzig
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Persönliche Beantragung: Personalausweis, gegebenenfalls Vollmacht des Antragstellenden
Anträge per Post, E-Mail: Formloses Schreiben
Fristen und Bearbeitungsdauer
Persönliche Beantragung: Eine Ausstellung der Bescheinigung ist in den meisten Fällen direkt möglich.
Telefonische oder schriftliche Beantragung: Eine Ausstellung der Bescheinigung dauert circa ein bis vier Wochen.
Ablauf und Verfahren
Die benötigte Bescheinigung kann gerne per E-Mail unter buergerservice.stadtkasse@leipzig.de oder der Telefonnummer 0341 123-3249 angefordert werden.
Die Gebühr pro Bescheinigung ist im Voraus unter Angabe der dazugehörigen Vertragsgegenstandsnummer (5.0127.xxxxx.x) auf eines der städtischen Konten zu überweisen oder beim Bürgerservice der Stadtkasse Leipzig einzuzahlen.
Nach Eingang der Gebühr wird die entsprechende Bescheinigung für den gewünschten Zeitraum ausgestellt und beinhaltet in Summe die geleisteten Zahlungen. Der Versand erfolgt per Post oder eingescannt per E-Mail.
Kosten und Gebühren
Die Bescheinigung kostet 5 Euro gegebenenfalls zuzüglich Auslagen (Porto)
Zahlarten:
- Zahlung vor Ort
- Überweisung
Bei einer Überweisung geben Sie den entsprechenden Vertragsgegenstand (siehe Zahlungsaufforderung/ Kostenbescheid) im Verwendungszweck an.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte