Daueraufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger beantragen
Allgemeine Informationen
Die Daueraufenthaltsbescheinigung kann von EU-Bürgen beantragt werden, wenn Sie sich seit fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Für die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts müssen Sie Ihre Freizügigkeitsberechtigung der letzten fünf Jahre nachweisen (zum Beispiel Aufenthalt als Familienangehöriger, Aufenthalt als Arbeitnehmer, Berufsausbildung).
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte die Aufenthaltserklärung (PDF 139 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
- Reisepas/ ID-Karte
- Nachweis über die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts der letzten fünf Jahre (zum Beispiel Beschäftigungsbescheinigungen Arbeitgeber, Nachweis selbständige Tätigkeit, Nachweis über bestehende familiäre Beziehungen)
- Aufenthaltserklärung EU
PDF - 139 KB
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
10 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte