Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern beantragen
Allgemeine Informationen
Die Daueraufenthaltskarte kann von Familienangehörigen von EU-Bürgen beantragt werden, wenn sie sich seit fünf Jahren rechtmäßig mit dem EU-Bürger im Bundesgebiet aufhalten.
Mit der Beantragung der Aufenthaltskarte für Familienangehörige ist auch zu prüfen, ob der EU-Bürger für fünf Jahre freizügigkeitsberechtigt war.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte die Aufenthaltserklärung (PDF 139 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
Folgende Unterlagen sind von dem EU-Bürger vorzulegen:
- Reisepass/ ID-Karte in Kopie
- Nachweis über die ständige Rechtmäßigkeit des Aufenthalts während der letzten fünf Jahre (zum Beispiel Beschäftigungsbescheinigung Arbeitgeber, Nachweis selbständige Tätigkeit) in Kopie
- Meldebescheinigung in Kopie
Folgende Unterlagen sind vom Angehörigen des EU-Bürgers vorzulegen:
- Aufenthaltserklärung-EU (siehe unten)
- Reisepass in Kopie
- Nachweis über das ständige, rechtmäßige Bestehen der familiären Beziehung, bei Verwandten in absteigender und aufsteigender Linie einen urkundlichen Nachweis (zum Beispiel Geburtsurkunde)
- Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
EXTERN - Aufenthaltserklärung EU
PDF - 139 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Post ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
- ab 24 Jahre: 37,00 Euro
- bis 24 Jahre: 22,80 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte