Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister
Allgemeine Informationen
Die Gewerbebehörde der Stadt Leipzig führt ein Register über die in Leipzig angezeigten gewerblichen Betriebe gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO). Öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten.
Gemäß § 14 Absatz 5 GewO darf der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des/der Gewerbetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden. Für eine darüberhinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft ist ein rechtliches Interesse durch die auskunftsersuchende Person nachzuweisen.
Sollten Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen, können Sie diese online auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz beantragen. Um den Antrag über die Gewerbebehörde Leipzig zu stellen, ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin (zur Terminvereinbarung).
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Verwenden Sie für Ihre Anfrage das Formular "Gewerberegisterauskunft" (gilt nicht für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister).
Bei einer erweiterten Gewerberegisterauskunft ist ein Nachweis des rechtlichen Interesses notwendig. Der Nachweis ist dem Antrag in Kopie beizulegen.
- Gewerberegisterauskunft
PDF - 143 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von circa einer Woche zu rechnen.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
Antragsform:
- postalisch, unter Verwendung des Formulars "Gewerberegisterauskunft (PDF 269 KB)"
- per Fax: 0341 123 8995 (unter Verwendung des vorgenannten Formulars)
- per E-Mail: gewerbebehoerde@leipzig.de (unter Verwendung des vorgenannten Formulars)
Achtung: Ihre E-Mail-Signatur muss Ihre Anschrift und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen enthalten.
Auskunftserteilung
Die Anfragen werden aus Gründen des Datenschutzes ausschließlich auf dem Postweg erteilt.
Kosten und Gebühren
Einfache Gewerberegisterauskunft: 12,00 Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 28,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Rechnung
Besonderheiten
Negativauskunft: Gewerbetrieb wurde nicht gefunden – was nun?
Sollte der gesuchte Betrieb nicht im aktuellen Gewerberegister zu ermitteln sein, sind die entsprechenden Gebühren dennoch zu entrichten. Die Erhebung der Verwaltungsgebühren erfolgt unabhängig vom Erfolg der Suche.