Erteilung von Besucherparkausweisen für die Bewohnerparkbereiche in der Stadt Leipzig
Allgemeine Informationen
Was sind Besucherparkausweise?
Damit wird für Gäste der Bewohner/-innen in den Bewohnerparkbereichen der Stadt Leipzig für bestimmte Zeitabschnitte ein dauerhaftes Parken in dem jeweiligen Bewohnerparkbereich ermöglicht. Die Besucherparkausweise sind nach ihrem Rechtscharakter eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung. Die Erteilung eines solchen Besucherparkausweises steht somit unter dem Vorbehalt einer Antragsprüfung im pflichtgemäßen Ermessen und unterliegt der Gebührenpflicht gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Pro Bewohner/-in wird nur ein Besucherparkausweis für denselben Zeitraum ausgestellt.
Gültigkeit des Parkausweises
Besucherparkausweise werden nur für die Dauer von einem Tag, drei Tagen, sieben Tagen oder 14 Tagen erteilt.
Termin
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung oder über das Bürgertelefon (0341-115).
Sie können auch gerne die Onlinebeantragung über Amt24 nutzen.
Eine weitere Möglichkeit der Onlinebeantragung ist unter Wie erfolgt die Beantragung? beschrieben.
Rechtsgrundlagen
§ 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit dem Beschluss der des Oberbürgermeisters Nr. VI-DS-03681-DS-07
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Zur Beantragung des Parkausweises sind vorzulegen,
- das/ die vollständig ausgefüllte(n) Formular(e) sowie die in den jeweiligen Anträgen genannten Dokumente
- des Gastgebers/ der Gastgeberin oder
- des Gastes sowie die Bestätigung des Gastgebers/ der Gastgeberin
- Antrag für Gastgeber/innen auf die Erteilung eines Besucherparkausweises für die Bewohnerparkbereiche in der Stadt Leipzig nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gemäß Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. VI-DS-03681-DS-07
PDF - 171 KB - Antrag für Besucher/innen auf die Erteilung eines Besucherparkausweises für die Bewohnerparkbereiche in der Stadt Leipzig nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gemäß Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. VI-DS-03681-DS-07
PDF - 198 KB - Bestätigung für Besucher/innen für die Erteilung eines Besucherparkausweises für die Bewohnerparkbereiche in der Stadt Leipzig nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gemäß Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. VI-DS-03681-DS-07
PDF - 645 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Der Besucherparkausweis wird beim Vorliegen aller Voraussetzungen und Unterlagen bei Vorsprache zu den Öffnungszeiten sofort erteilt.
Bei der Zusendung muss der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen zwei Wochen vor dem Besuchstermin vorliegen.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
Sie können als Gastgeber oder als Gast für einen konkreten Zeitraum maximal einen Parkausweis beantragen, wenn
- der Gastgeber im beantragten Bewohnerparkbereich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
- der Gast nicht mit Hauptwohnsitz in den Postleitzahlgebieten 04103 bis 04357, den Großen Kreisstädten Markkleeberg und Schkeuditz sowie den Gemeinden Markranstädt und Taucha mit Hauptwohnsitz gemeldet ist
- der PKW des Gastes über eine grüne Feinstaubplakette verfügt
- sofern der PKW des Gastes auf eine Carsharing-Organisation zugelassen ist, muss das genutzte Carsharingfahrzeug mit einer Carsharingplakette gemäß § 39 Abs. 11 Satz 2 StVO als solches gekennzeichnet sein.
Bei einer Beantragung durch den Gast ist die Bestätigung des Gastgebers erforderlich.
Wie erfolgt die Beantragung?
Der Antrag ist vom Gastgeber oder vom Gast mit den oben genannten Formularen zu stellen. Die Antragstellung ist direkt im Technischen Rathaus zu den Öffnungszeiten, mit einem unterschriebenen Antrag per Post oder Online über Amt24 möglich.
Der Antrag kann auch per einfacher E-Mail an genehmigung@leipzig.de gestellt werden. Bei der Nutzung dieser Möglichkeit können die Unterlagen verschlüsselt versandt werden. Sofern Sie davon Gebrauch machen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine verschlüsselte E-Mail und darauf folgend einen PIN, der Ihnen den Zugang zum SecureMail Gateway (SMGW) des Freistaates Sachsen ermöglicht.
Sollten Sie über eine kostenpflichtige De-Mail-Adresse verfügen, können Sie die Unterlagen auch mit dieser gesicherten E-Mail an info@leipzig.de-mail.de senden.
Für die Antragstellung per E-Mail sind die unter dem Punkt "Vorzulegende Unterlagen/ Formulare" benannten Unterlagen inklusive einem formlosen unterschriebenen Antrag einzuscannen und zu versenden. Bitte beachten Sie, dass die Anhänge in einer E-Mail nicht größer als 15 MB sein dürfen.
Der Antrag muss zur fristgerechten Bearbeitung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Besuchstermin mit allen notwendigen Unterlagen vorliegen.
Beantragung durch eine bevollmächtigte Person
Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich vorzusprechen, können Sie den Antrag durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person stellen lassen. Die Vollmacht kann formlos erklärt werden. Sie muss Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers und Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der/des Bevollmächtigten enthalten.
Ferner müssen Sie angeben, wie sich die bevollmächtigte Person ausweist (Bundespersonalausweis und Dokumentennummer oder Reisepass und Dokumentennummer). Vergessen Sie das Datum und Ihre Unterschrift auf der Vollmacht nicht.
Kosten und Gebühren
Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung.
- die Ausstellung eines Besucherparkausweises ist für folgende gestaffelte Zeiträume mit folgenden Gebühren möglich:
- ein Tag Besuchsdauer 10,20 Euro
- drei Tage Besuchsdauer 20,00 Euro
- sieben Tage Besuchsdauer 40,00 Euro
- 14 Tage Besuchsdauer 60,00 Euro
- bei Neuausstellung eines Parkausweises wegen Verlustes oder Umschreibung auf einen anderen PKW innerhalb des Gültigkeitszeitraumes beträgt die Gebühr ab einer Besuchsdauer von drei Tagen 15,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Rechnungslegung bei postalischer Zusendung der Genehmigung
- Barzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus
- Kartenzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus
Besonderheiten
Verlust des Parkausweises
Bei der Neuausstellung wegen Verlustes des Parkausweise innerhalb des Gültigkeitszeitraumes sind die Umstände des Abhandenkommens durch den/ die Inhaber/-in des Parkausweises schriftlich darzulegen.