Nachträgliche Ehenamensbestimmung
Allgemeine Informationen
Gilt für die Namensführung das deutsche Recht, so können die Ehegatten nachträglich einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen.
Zuständigkeit
Die Entgegennahme einer Ehenamensbestimmung kann durch jedes Standesamt in Deutschland erfolgen. Wirksam wird die Erklärung durch Übergabe an das Standesamt der Eheschließung. Auch nur von diesem Standesamt können Sie eine Bestätigung Ihrer wirksamen Ehenamensbestimmung erhalten.
Sollte die Eheschließung im Ausland erfolgt sein, ist die Wirksamkeit mit Abgabe der Erklärung beim Standesamt des Wohnsitzes eines der Ehegatten gegeben.
Rechtsgrundlagen
§ 1355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden der Ehegatten
- Personalausweise beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung
- Geburtsurkunden gemeinsame Kinder
Beide Ehegatten müssen bei der Abgabe der Erklärung persönlich im Standesamt anwesend sein.
Bitte beachten Sie, dass die benannten Dokumente nur für den Regelfall bei einem deutschen Ehepaar, welches im Vorfeld noch nicht verheiratet war, gilt.
Falls Sie oder Ihr Ehegatte ausländischer Staatsbürger sind oder die Eheschließung im Ausland erfolgte, sind gegebenenfalls weitere Dokumente und Verfahren notwendig. Bitte lassen Sie sich im Vorfeld hierzu beraten.
Bei der Vorlage ausländischer Dokumente sind diese gegebenenfalls mit einer Überbeglaubigung (Apostille, Legalisation) oder einer Echtheitsüberprüfung durch die zuständigen Stellen vorzulegen. Des Weiteren sind fremdsprachige Dokumente mit einer deutschen Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher vorzulegen.
Ablauf und Verfahren
Das Standesamt bietet persönliche Vorsprachen aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung an. Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unseren Online-Service.
Achtung: Bei der Wahrnehmung von Terminen ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Kosten und Gebühren
Für die Erklärung eines Ehenamens wird eine Gebühr von 45,00 Euro erhoben. Eine Bescheinigung über die wirksame Bestimmung eines Ehenamens kostet 15,00 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte