Technische Änderung rund um das Fahrzeug
Allgemeine Informationen
Sie haben an Ihrem Fahrzeug eine technische Veränderung eines/ einer amtlich anerkannten Sachverständigen vornehmen lassen, bei der eine Korrektur der Fahrzeugdokumente unverzüglich erforderlich ist.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Sie müssen bereits im Bürgeramt umgemeldet sein)
- gültiges Protokoll zur Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
In Ihrem Interesse ist das Protokoll zur Hauptuntersuchungim Original vorzulegen. Die Prüforganisationen melden den Zulassungsbehörden alle durchgeführten Hauptuntersuchungen auf elektronischem Weg – hierbei ist es möglich, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Übermittlung kommt.
Wenn die Vorsprache durch einen Dritten erfolgt, so muss zusätzlich eine auf das Fahrzeug bezogeneformloseVollmacht zur Änderung der technischen Daten in Verbindung mit einer Ausweiskopie der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass Unterschriften in Kopie nicht akzeptiert werden!
Hinweise für die Zulassung auf juristische Personen
Sollte die technische Änderung für ein Unternehmen erfolgen, dann ist zusätzlich die Vorlage einer Gewerbeanmeldung, eines Handelsregisterauszugs, aus dem der/ die Vertretungsberechtigte hervorgeht, sowie einer Ausweiskopie des/ der jeweiligen Vertretungsberechtigten, erforderlich.
Bei einer Einzelunternehmung ist die Vorlage des Personalausweises und die Gewerbeanmeldung der Antragstellerin/des Antragsstellers notwendig.
Handelt es sich um eine GbR, so ist das Fahrzeug auf eine ausgewählte Person mit dem Zusatz der GbR zugelassen. Für die Änderung der technischen Daten ist die Gewerbeanmeldung des betroffenen Gesellschafters/ der betroffenen Gesellschafterin erforderlich.
Vereine müssen einen Auszug aus dem Vereinsregister in Verbindung mit den Ausweiskopien der Vertretungsberechtigten und einen Briefkopfbogen als Nachweis der Vereinstätigkeit vorlegen.
- Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges
PDF - 63 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt in der Regel im Rahmen Ihrer Vorsprache.
Kosten und Gebühren
Die Gebühren bestimmen sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind für die jeweiligen Amtshandlungen unterschiedlich bemessen. Die Gesamtgebühr setzt sich aus Einzelkomponenten für die jeweiligen Amtshandlungen zusammen. Die Festsetzung der Gebührenhöhe erfolgt nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Feststellung der erforderlichen Amtshandlungen für Ihr Anliegen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte