Umzug innerhalb von Leipzig
Allgemeine Informationen
Bei einem Umzug innerhalb von Leipzig muss die Korrektur des Zentralen Fahrzeugregisters unverzüglich vorgenommen werden. Sie bekommen dazu eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgefertigt.
Diese Dienstleistung können Sie mit Termin im Technischen Rathaus oder als Online-Dienstleistung über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (bei kontaktloser Antragstellung: in Kopie),
Hinweis: Sie müssen bereits im Bürgeramt umgemeldet sein. - gültiges Protokoll zur Haupuntersuchung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original,
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief: nur erforderlich, wenn Sie noch über bundesdeutsche Fahrzeugpapiere verfügen,
- Formular „Umschreibung eines Fahrzeuges mit Kennzeichenbeibehalt“: nur erforderlich bei kontaktloser (postalischer) Antragstellung.
Weiterhin ist es in Ihrem Interesse, das Protokoll zur Hauptuntersuchung im Original vorzulegen. Die Prüforganisationen melden den Zulassungsbehörden alle durchgeführten Hauptuntersuchungen auf elektronischem Weg – hierbei ist es möglich, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Übermittlung kommt.
Wenn die Vorsprache durch einen Dritten erfolgt, so muss zusätzlich eine Vollmacht zur Zulassung von Kraftfahrzeugen in Verbindung mit einer Ausweiskopie der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters vorgelegt werden.
Hinweise für die Halterdatenänderung bei juristischen Personen
Sollte die Adressänderung für ein Unternehmen erfolgen, dann ist zusätzlich die Vorlage einer Gewerbeanmeldung, eines Handelsregisterauszugs aus dem der Vertretungsberechtigte hervorgeht, sowie einer Ausweiskopie des jeweiligen Vertretungsberechtigten erforderlich.
Bei einer Einzelunternehmung wird die private Anschrift der Antragstellerin/ des Antragstellers in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) geändert. Dafür sind der Personalausweis und die Gewerbeanmeldung der Antragstellerin/ des Antragsstellersnotwendig.
Handelt es sich um eine GbR, so ist das Fahrzeug auf eine ausgewählte Person mit dem Zusatz der GbR zugelassen. Für die Änderung der Adresse ist die Gewerbeanmeldung des betroffenen Gesellschafters/ der betroffenen Gesellschafterin erforderlich.
Vereine müssen einen Auszug aus dem Vereinsregister in Verbindung mit den Ausweiskopien der Vertretungsberechtigten und einen Briefkopfbogen als Nachweis der Vereinstätigkeit vorlegen.
Sollten Sie ein nicht anzeigepflichtiges Gewerbe betreiben und damit über keine Gewerbeanmeldung verfügen, so können Sie das Fahrzeug unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (beispielsweise eines Briefkopfbogens Ihres Gewerbes) zulassen. Ihr Gewerbe wird dann bei uns systemisch hinterlegt.
Ablauf und Verfahren
Antragstellung mit Termin
- Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen und vereinbaren Sie einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
Kontaktlose Antragstellung
- Nutzen Sie entweder die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) oder
- legen Sie alle Unterlagen in einen Umschlag und verschließen Sie diesen. Den Umschlag geben Sie in einem Bürgerbüro oder im Eingangsbereich von Haus A des Technischen Rathauses (Prager Straße 136, 04317 Leipzig) in die dafür bereitstehende Einwurf-Box. Nach erfolgter Zulassung werden Ihnen alle eingereichten Unterlagen sowie Ihre neu ausgefertigten Fahrzeugdokumente per Post übersandt. Die dabei entstandenen Gebühren werden Ihnen per Zulassungsbescheid zur Begleichung übermittelt.
Kosten und Gebühren
Die Gebühren bestimmen sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind für die jeweiligen Amtshandlungen unterschiedlich bemessen. Die Gesamtgebühr setzt sich aus Einzelkomponenten für die jeweiligen Amtshandlungen zusammen. Die Festsetzung der Gebührenhöhe erfolgt nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Feststellung der erforderlichen Amtshandlungen für Ihr Anliegen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte