Verwertung eines Fahrzeuges (Verschrottung)
Allgemeine Informationen
Sie möchten ein zugelassenes Fahrzeug, dem ein Leipziger Kennzeichen oder auswärtiges Kennzeichen zugeteilt ist, außer Betrieb setzen (abmelden) und zur Verwertung (Verschrottung) überlassen?
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vorlage der amtlichen Kennzeichen
- Verwertungsnachweis
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt in der Regel im Rahmen Ihrer Vorsprache.
Kosten und Gebühren
Die Gebühren bestimmen sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind für die jeweiligen Amtshandlungen unterschiedlich bemessen. Die Gesamtgebühr setzt sich aus Einzelkomponenten für die jeweiligen Amtshandlungen zusammen. Die Festsetzung der Gebührenhöhe erfolgt nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Feststellung der erforderlichen Amtshandlungen für Ihr Anliegen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte