Zulassung für Spezialmarkt erteilen
Allgemeine Informationen
Die Erlaubnis zur Teilnahme an einem Spezialmarkt wird durch das Marktamt erteilt und unterliegt den marktspezifischen Erfordernissen gemäß der Marktsatzung der Stadt Leipzig. Es handelt sich um einen Verwaltungsakt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes. Die Erlaubnis ist erforderlich, um Waren oder Dienstleistungen auf einem Spezialmarkt als Händler anbieten zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
vollständige Bewerbung mit allen Dokumenten und Unterlagen, beschrieben in der jeweiligen Ausschreibung und im Bewerbungsformular, unter anderem:
- Reisegewerbekarte
- Ausweisdokument
- Steuernummer
- Versicherungsnachweis
- Leipziger Weihnachtsmarkt
PDF - 0.99 MB - Leipziger Markttage - Bewerbung
PDF - 362 KB - Leipziger Ostermarkt - Bewerbung
PDF - 166 KB - Leipziger Weinfest - Bewerbung
PDF - 152 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Ausschreibung für die einzelnen Spezialmärkte wird zu Beginn des Jahres im Leipziger Amtsblatt öffentlich bekanntgegeben. Teil dieser Ausschreibung sind die gesetzten Bewerbungsfristen. Verspätet und unvollständig eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.