Betreuungsbehörde - Sozialamt
Der Aufgabenbereich der Betreuungsbehörde erstreckt sich auf die Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht, auf die Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern, Berufs- und Vereinsbetreuern sowie Vollmachtnehmern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Dienstleistungen
Zusatzinformationen
Ab 01.02.2024 gelten geänderte Öffnungszeiten.