Solarpanelen für Straßenbeleuchtung und Wohnhausdächern - Vorschlag Bürgerhaushalt
Autor/in: Coli
Thema: Klima/Umwelt/Energie
Ortsteil/e:
Jahr/e:
Die Straßenbeleuchtung sollte mit Solar betrieben werden, auch die Vermieter/Hausverwaltungen sollten angehalten werden, die Hausbeleuchtung mit Solar zu betreiben.
Entwurf Doppelhaushalt 2025/2026:
Zum jetzigen Zeitpunkt nicht entscheidungsreif, wird zu einem späteren Zeitpunkt von der Stadtverwaltung aufgegriffen.
In Kombination mit einer dynamischen Beleuchtung sind Solarleuchten grundsätzlich geeignet, um in lichtempfindlichen Bereichen die Verkehrssicherheit von Rad- und Schulwegen zu gewährleisten. Die ersten Leipziger Anlagen befinden sich im Planungsansatz. Das Potential, diese Technologie flächendeckend einzusetzen, ist derzeit jedoch noch nicht gegeben, da die technischen Anforderungen sich noch in der Praxis bewähren müssen. Dazu gehört ein zuverlässiger Betrieb in den Dunkelstunden bei jedem Wetter über einen Zeitraum von 25 Jahren, die Speicherung der Energie und Unterbringung der Batterien, teilweise im unterirdischen Bauraum, der im dicht bebauten Stadtgebiet wegen des unterirdischen Leitungsbestandes nicht ohne weiteres zur Verfügung steht. Für den Einsatz an Hauptverkehrsstraßen eignen sich die bisherigen Produkte zudem durch ihre hohen Anschaffungskosten, die fehlende zuverlässige Speicherung der Energie und der Problematik, die Leuchten in die Zentralsteuerung der Stadt einzubinden, derzeit nicht. Die Stadt orientiert daher auf einen Einsatz in städtischen Rand- und Außenbereichen.
Doppelhaushalt 2023/2024:
Zur Frage Straßenbeleuchtung wird auf die Ausführungen im Verwaltungsstandpunkt verwiesen. Somit ist dies nicht umsetzbar. Für die Förderung von Solarpanelen auf Balkonen u.ä. ist derzeit eine Fachförderrichtlinie in Erarbeitung. Sollten die derzeit im Haushalt eingeplanten Mittel in 2023/2024 nicht ausreichen, wird die Verwaltung im Sinne des Bürgervorschlage eine entsprechende Mehrbedarfsvorlage ins Verfahren bringen.
Zum jetzigen Zeitpunkt nicht entscheidungsreif, wird zu einem späteren Zeitpunkt von der Stadtverwaltung aufgegriffen.
In Kombination mit einer dynamischen Beleuchtung sind Solarleuchten grundsätzlich geeignet, um in lichtempfindlichen Bereichen die Verkehrssicherheit von Rad- und Schulwegen zu gewährleisten. Die ersten Leipziger Anlagen befinden sich im Planungsansatz. Das Potential, diese Technologie flächendeckend einzusetzen, ist derzeit jedoch noch nicht gegeben, da die technischen Anforderungen sich noch in der Praxis bewähren müssen. Dazu gehört ein zuverlässiger Betrieb in den Dunkelstunden bei jedem Wetter über einen Zeitraum von 25 Jahren, die Speicherung der Energie und Unterbringung der Batterien, teilweise im unterirdischen Bauraum, der im dicht bebauten Stadtgebiet wegen des unterirdischen Leitungsbestandes nicht ohne weiteres zur Verfügung steht. Für den Einsatz an Hauptverkehrsstraßen eignen sich die bisherigen Produkte zudem durch ihre hohen Anschaffungskosten, die fehlende zuverlässige Speicherung der Energie und der Problematik, die Leuchten in die Zentralsteuerung der Stadt einzubinden, derzeit nicht. Die Stadt orientiert daher auf einen Einsatz in städtischen Rand- und Außenbereichen.
Doppelhaushalt 2023/2024:
Zur Frage Straßenbeleuchtung wird auf die Ausführungen im Verwaltungsstandpunkt verwiesen. Somit ist dies nicht umsetzbar. Für die Förderung von Solarpanelen auf Balkonen u.ä. ist derzeit eine Fachförderrichtlinie in Erarbeitung. Sollten die derzeit im Haushalt eingeplanten Mittel in 2023/2024 nicht ausreichen, wird die Verwaltung im Sinne des Bürgervorschlage eine entsprechende Mehrbedarfsvorlage ins Verfahren bringen.
So wurde Abgestimmt
Stimmen | Rang |
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463 38 | 4. Rang |
Kommentare
eingetragen am 27.05.2022 um 16:33 Uhr von Thorsten Füth
Da sollte doch die Stadt Vorreiter sein und sämtliche öffentlichen Gebäude mit Solarpaneelen nachrüsten.
eingetragen am 27.05.2022 um 17:22 Uhr von Coli
... oder so... richtig!