Häufige Fragen und Antworten - Infos für Geflüchtete aus der Ukraine
Anmelden in Leipzig
Schutz im Zuge des Konflikts erhalten vertriebene
- ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen,
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen und
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.
Ob weitere Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer Schutz bekommen können, welche sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können, wird derzeit geprüft.
Wenn Sie in Deutschland Schutz suchen, erhalten Sie einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG der zuständigen Ausländerbehörde.
Bitte melden Sie sich persönlich im Ankommenszentrum der Stadt Leipzig. Dort erhalten Sie alle Serviceangebote aus einer Hand – von der Beratung über die Anmeldung und die Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anträge bis hin zur Beantragung von Sozialleistungen. Die Bearbeitung des Antrages auf Aufenthaltserlaubnis erfolgt durch die Ausländerbehörde Leipzig.
Wenn Sie in der Erstaufnahmeeinrichtung unterkommen, erfolgt die Anmeldung über die Erstaufnahmeeinrichtung. Daher benötigen Sie keine weitere Anmeldung.
Wenn Sie bei Familienangehörigen oder Bekannten unterkommen, kann dieser eine Wohnungsgeberbestätigung unterzeichnen.
Sie können das Formular auch nach der Anmeldung nachreichen.
Wohnungsgeberbestätigung (PDF 238 KB)
Zusatzblatt zur Wohnungsgeberbestätigung (PDF 265 KB)
Bitte melden Sie sich persönlich im Ankommenszentrum der Stadt Leipzig. Dort erhalten Sie alle Serviceangebote aus einer Hand – von der Beratung über die Anmeldung und die Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Anträge bis hin zur Beantragung von Sozialleistungen.
Bitte wenden Sie sich an die Ausländerbehörde Leipzig, wenn Sie in Deutschland bleiben wollen oder in Ihr Heimatland ausreisen wollen. Sie erreichen die Ausländerbehörde telefonisch unter 0341 123-3310.
Derzeit haben viele Schutzsuchende aus der Ukraine Fragen rund um die Fortgeltung ihrer Aufenthaltstitel. Dafür haben wir Verständnis und möchten auf diese auch eingehen.
Mit der Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse (UkraineAufenthFGV) wurde geregelt, dass diese Aufenthaltstitel, sofern sie am 1. Februar 2024 gültig waren bis zum 4. März 2025 fortgelten. Das umfasst auch alle Auflagen und Nebenbestimmungen. Eine Verlängerung im Einzelfall ist nicht notwendig.
Ausstellung neuer Aufenthaltstitel
Für Personen, die am 01.02.2024 eine gültige Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG hatten, ist die erneute Ausstellung als eigenständiges Dokument mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium (eAT) nicht erforderlich und somit auch nicht vorgesehen.
Neu einreisende Schutzsuchende aus der Ukraine fallen nicht unter die Fortgeltungsregelung und erhalten daher bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG.
Bitte sehen Sie von pauschalen Anfragen / Anträgen auf Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ab. Die Nichtausstellung stellt keinen Verwaltungsakt dar, da kein Sachentscheidungsinteresse vorliegt. Eine förmliche Ablehnung ist nicht erforderlich.
Sofern eine besondere, individuelle Notwendigkeit an der Ausstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels besteht, ist diese hinreichend glaubhaft zu machen. Dazu sollte bevorzugt das Kontaktformular der Ausländerbehörde Leipzig genutzt werden.
Verlust oder Diebstahl des Aufenthaltstitels sind anzuzeigen. In diesem Fall wird eine Verlustbescheinigung ausgestellt, welche das bestehende Aufenthaltsrecht inklusive aller Nebenbestimmungen und Auflagen bescheinigt.
Passüberträge
Sollte ein neuer Reisepass ausgestellt worden sein ist dieser der Ausländerbehörde vorzulegen, hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Auch dazu sollte das Kontaktformular der Ausländerbehörde Leipzig genutzt werden. Dies führt jedoch nicht automatisch zur Ausstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels. Auch in diesem Fall ist eine besondere, individuelle Notwendigkeit an der Ausstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels hinreichend glaubhaft zu machen.
Andernfalls würde der in der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung zu Tage tretende Wille des Verordnungsgebers nahezu vollständig entwertet werden.
Reisen
Die fortgeltenden Aufenthaltstitel berechtigen zur Ein- und Ausreise.
Nachzulesen in
- A N N E X 4 (europa.eu) (englisch| Seite 19)
- Aktualisierung der Liste von Aufenthaltstiteln gemäß Artikel 2 Nummer 16 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) (deutsch | Seite 5)
- Border crossing - European Commission (europa.eu). Die Seite selbst kann zudem in ukrainischer und russischer Sprache angezeigt werden.
Hierdurch sollen sich die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten im Fall von Reisen der Titelinhaber mit scheinbar abgelaufenen Aufenthaltstiteln über deren Gültigkeit informieren können. Bitte verweisen Sie an Grenzübergängen des Schengen-Raums auf die oben genannten Regelungen.
Sie verfügen damit unter den genannten Voraussetzungen weiterhin über einen gültigen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland, welcher in Verbindung mit einem gültigen und anerkannten Reisepass zudem für das Überschreiten der Grenzen des Schengener Vertragsgebietes (Innen- und Außengrenzen) genutzt werden kann.
Arbeit
Das schließt auch die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ein, ob selbständig oder als Arbeitnehmer. Allerdings beschränkt sich diese Erlaubnis nur auf die Bundesrepublik Deutschland.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Zudem ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks möglich, sofern dafür alle Voraussetzungen vorliegen und der Antrag auf vorübergehenden Schutz schriftlich zurückgenommen wird. Die Rücknahme des Antrags schließt die spätere erneute Stellung eines Antrags nach § 24 AufenthG nicht aus. Durch die Rücknahme wird nicht auf den Rechtsstatus verzichtet. Informationen zu anderen Aufenthaltsrechten finden Sie hier:
- Befristeter Aufenthalt - Stadt Leipzig (deutsch)
- Foreigners' Authority - Stadt Leipzig (englisch)
Meldung ans Ausländerzentralregister
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat zudem dafür Sorge getragen, dass die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse automatisch im Ausländerzentralregister (AZR) nachvollzogen werden kann. Die Meldung der Fortgeltung der Aufenthaltstitel erfolgte zum 01.02.2024 und kann von allen berechtigten Behörden eingesehen werden.
Eine Verlängerung des Schutzes über März 2025 hinaus ist nicht möglich, es sei denn, es gibt Änderungen in den Gesetzen auf europäischer oder nationaler Ebene. Im Moment haben wir keine Informationen darüber. Es wird voraussichtlich erst im Jahr 2024 entschieden, wie es nach März 2025 für die Schutzsuchenden aus der Ukraine weitergeht und welche Gesetzesänderungen dafür nötig sind.
Falls der Konflikt in der Ukraine einen längeren Aufenthalt in Deutschland erfordert, kann dies nur durch die Beantragung eines regulären Aufenthaltstitels ermöglicht werden. Das könnte beispielsweise für Ausbildung, Arbeit oder Familienzusammenführung gelten. Dafür müssen die allgemeinen Bestimmungen für Ausländer erfüllt werden, und Sie können weitere Informationen auf den zugehörigen Dienstleistungsseiten erhalten. In solchen Fällen müssen Sie in der Regel Ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung sicherstellen können.
Ankommenszentrum
Ukrainische Schutzsuchende, die bereits privat bei Freunden, Bekannten oder Verwandten eine Unterkunft gefunden oder eigenen Wohnraum bezogen haben, können im Ankommenszentrum der Stadt Leipzig vorsprechen.
Nein. – Bitte wenden Sie sich an die Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen Neue Messe, Graf-Zeppelin-Ring 6, in 04356 Leipzig.
Nein. – Wenn Sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergekommen sind, organisiert diese alles Weitere für Sie.
Grundsätzlich können sich ukrainische Staatsbürger/-innen bis zu 90 Tage visumsfrei in der EU aufhalten. Innerhalb dieser 3 Monate besteht keine Meldepflicht. Nach Ablauf der 3 Monate sind Sie verpflichtet, sich in Leipzig anzumelden.
Bitte beachten Sie: Ukrainische Staatsangehörige, die am 24.02.2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, aber sich zu diesem Zeitpunkt vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, und bis zum 31.08.2022 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, benötigen bis zum 31.08.2022 keinen Aufenthaltstitel.
Dies bedeutet, dass nach Ablauf der 90 Tage nach Einreise, Ihr Aufenthalt weiterhin bis zum 31.08.2022 rechtmäßig ist. Sofern Sie beabsichtigen in Deutschland zu bleiben, stellen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Aufenthaltstitel.
- Terminvereinbarung für kommunale Leistungen
- Erstregistrierung in Leipzig
- Beantragung eines Aufenthaltstitels samt Beschäftigungserlaubnis
- Vermittlung in eine städtische Unterkunft
- Beantragung von Sozialleistungen für Menschen, die die Altersgrenze für den Bezug einer Altersrente erreicht haben
- Erstorientierung in Leipzig durch das Referat Migration und Integration
Nein. - Wenn Sie sich nur auf der Durchreise befinden, ist eine Anmeldung in Leipzig nicht erforderlich.
Nein. - Die medizinische Notversorgung ist kostenlos und bedarf keiner Anmeldung in Leipzig.
Ja. – Das Ankommenszentrum vergibt feste Termine vor Ort. Bitte überprüfen Sie stets Ihr E-Mail-Postfach, da Termine regelmäßig vorgezogen werden, wenn sich Kapazitäten zur Bearbeitung ergeben. Wenn Sie keinen Termin bekommen haben, werden Ihre Kontaktdaten erfasst und es erfolgt eine Benachrichtigung, wenn wieder Termine verfügbar sind.
Das Dokument ist auf sechs Monate befristet.
Arbeiten und Qualifizierung
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Ja. Mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG erteilt die zuständige Ausländerbehörde auch die Erlaubnis zum Arbeiten. Eine Erwerbstätigkeit ist zudem bereits mit der Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung erlaubt.
Die Aufenthaltserlaubnis muss mit dem Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen sein. Es kann dann in Deutschland grundsätzlich jeder Beschäftigung nachgegangen werden. Ebenso können diese Personen auch als Leiharbeiternehmerin oder Leiharbeitnehmer arbeiten.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG können auch ein eigenes Unternehmen gründen oder freiberuflich arbeiten. Jede Branche stellt besondere Anforderungen an eine Gründung, die zu beachten sind.
Grundsätzlich können Sie in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf arbeiten, wenn Sie eine Beschäftigungserlaubnis haben.
Manche Berufe sind in Deutschland mit einem Gesetz reglementiert. Ist Ihr Beruf reglementiert, muss Ihre Qualifikation erst offiziell anerkannt werden, bevor Sie Ihren Beruf hier ausüben dürfen.
In nicht reglementierten Berufen ist die vorhandene Anerkennung trotzdem sehr hilfreich, um eine Stelle zu finden, die Ihrer Qualifikation entspricht.
Sie können sich zu Fragen der beruflichen Anerkennung kostenlos bei einer Beratungsstelle des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung beraten und unterstützen lassen:
Fachinformationszentrum Zuwanderung
Georg-Schumann-Straße 173
04159 Leipzig
E-Mail: leipzig@exis.de
Telefon: +49 (0) 341 580 88 20 20
Webseite: www.anerkennung-sachsen.de
Ob Sie einen Anerkennungsprozess brauchen, welche Unterlagen Sie dazu benötigen und welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, erfahren Sie zum Beispiel auch in mehreren Sprachen unter der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Anerkennung in Deutschland.
Anerkennungsportal unter: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/
Flyer - Anerkennung Berufsqualifikation in Deutschland - ukrainisch
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland (§ 24 Aufenthaltsgesetz - AufenthG) können zudem Leistungen der Beratung und Vermittlung in Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III durch die Agenturen für Arbeit erhalten.
Agentur für Arbeit Leipzig
Georg-Schumann-Str. 150
04159 Leipzig
E-Mail: leipzig@arbeitsagentur.de
Telefon: 0800 4 5555 00
Information der Agentur für Arbeit Leipzig zu ihren Unterstützungsleistungen bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche in ukrainischer Sprache unter:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/leipzig/hilfe-fur-gefluchtete-aus-der-ukraine
Neue Zuständigkeit bei der Arbeitssuche und Grundsicherung ab 01.06.2022
Das Jobcenter Leipzig unterstützt geflüchtete Menschen ab dem 01.06.2022 aktiv bei der Arbeitssuche und Integration in den Arbeitsmarkt. Zudem wird es ebenfalls ab dem 01.06.2022 für die Grundsicherung geflüchteter Menschen aus der Ukraine zuständig sein.
Erste weiterführende Information des Jobcenters Leipzig zu Ihren Unterstützungsleistungen bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche sowie bei der Beantragung der Grundsicherungsleistungen oder einer Terminanfrage finden Sie in ukrainischer, russischer und englischer Sprache unter:
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine - Jobcenter Leipzig
Sonderhotline für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonderhotline eingerichtet.
Mitarbeiter der (BA) geben dort Geflüchteten Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in russischer und ukrainischer Sprache. Damit ermöglicht die BA einen unkomplizierten Zugang zu ihren Unterstützungsleistungen ohne Sprachbarrieren. Schwerpunkte bei der Information im Rahmen der Arbeitsaufnahme und Ausbildung sind die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse und der Zugang zu Sprachkursen.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr unter der Servicerufnummer 0911 1787915 erreichbar.
Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an.
Weitere Anlaufstellen für Geflüchtete aus der Ukraine:
Arbeitsmarktmentoren-Projekt des Arbeit und Leben Sachsen e. V.
Torgauer Platz 3
04315 Leipzig
Ansprechpartner: Herr Steffen Reichelt (Arbeitsmarktmentor und Projektleiter)
E-Mail: reichelt@arbeitundleben.eu
Telefon: +49 (0) 341 71005-0
www.arbeitsmarktmentoren-sachsen.de
Weiterführende Informationen und Hinweise zu aktuellen Informationsveranstaltungen unter:
IQ Netzwerk Sachsen
https://www.netzwerk-iq-sachsen.de/zugang/
Termine Info-Café
Wenn Sie allgemeine Fragen zum Arbeiten in Sachsen haben, nutzen Sie unser Online-Info-Café.
Die Termine finden in Deusch und Russisch statt.
Informationen für Unternehmen und Arbeitgeber/-innen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen möchten, werden durch den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit beraten und unterstützt.
Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit
E-Mail: leipzig.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Telefon: 0800 4 5555 20
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service
Für eine allgemeinen Erstberatung zu allen Fragen der Fachkräfteeinwanderung können sich Unternehmen an das Fachinformationszentrum Zuwanderung Leipzig (FiZu) wenden.
Fachinformationszentrum Zuwanderung Leipzig
Georg-Schumann-Straße 173
04159 Leipzig
Telefon: +49 (0) 341 580 88 20 20
E-Mail: fizu-leipzig@exis.de
www.netzwerk-iq-sachsen.de/anerkennung
Das Fachinformationszentrum Zuwanderung Leipzig berät: Zugewanderte, Arbeitgeber/-innen, Unternehmen und Personalverantwortliche, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Verwaltungen und Behörden.
Nein, wenn eine Person über eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“ verfügt, muss vor ihrer Beschäftigung keine Vorrangprüfung beachtet werden.
Mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt die zuständige Ausländerbehörde auch die Erlaubnis zum Arbeiten. Hier in der Aufenthaltserlaubnis muss der Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt" vermerkt sein.
Integrationskurse
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die einen vorübergehenden Schutz gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben, haben Zugang zu den Sprachkursen des Bundes. Eine gute Möglichkeit zum Lernen der deutschen Sprache bietet der Besuch eines Integrationskurses. Diesen können Sie ohne Vorkenntnisse der deutschen Sprache besuchen. Der Sprachkurs schließt mit einer B1-Prüfung ab. Der allgemeine Integrationskurs dauert 700 Unterrichtseinheiten (UE). Je nach Ausrichtung des Kurses, der für Sie in Frage kommt, kann die Gesamtdauer auch bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten betragen. Personen mit guten Lernvoraussetzungen können den Integrationskurs auch als Intensivkurs mit 430 Unterrichtseinheiten absolvieren. Es gibt ein vielfältiges Angebot spezieller Integrationskurse, zum Beispiel für Frauen oder für junge Menschen.
Die Teilnahme am Integrationskurs ist für Sie kostenlos.
Weitere Informationen zum Integrationskurs finden Sie beim Bundesamtes für Migration und Flüchtling.
Eine Übersicht zu allen Kursträgern, die Integrationskurse anbieten, finden Sie beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Den Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Wenn Sie sich bereits in Leipzig angemeldet haben, senden Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post bitte an diese Adresse:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 51E
Otto-Schmerbach-Straße 20
09117 Chemnitz
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels oder die Fiktionsbescheinigung bei.
Berufssprachkurse
Die Berufssprachkurse Deutsch sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Berufssprachkurse richten sich an Lernende, die bereits fortgeschrittene Deutschkenntnisse haben und diese weiter verbessern wollen: Von B1 auf B2, B2 auf C1 und C1 auf C2. Es gibt Basiskurse, die berufsübergreifende Deutschkenntnisse vermitteln. Außerdem gibt es Spezialkurse für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel für Personen aus den Bereichen Pflege und Gesundheit, Einzelhandel und Gewerbe und Technik.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html?nn=282656
Schule und Kindergarten
Ukrainische Kinder und Jugendliche sollen in Sachsen nach Anmeldung und Registrierung bei den Ausländerbehörden schnell einen Zugang zu schulischer Bildung mit allen Rechten und Pflichten erhalten.
Es ist beabsichtigt, zur Fortsetzung der Schullaufbahn geflüchteter ukrainischer Kinder und Jugendlicher auf das etablierte und bewährte etappenbasierte Integrationskonzept zurückzugreifen. Zusätzlich sollen nach Möglichkeit herkunftssprachliche Angebote unterbreitet werden, die auch den Anschluss an bisherige Bildungsgänge ermöglichen.
Wenn Sie für Ihr Kind eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung benötigen, kann in einem persönlichen Gespräch eine Bedarfsanmeldung für das Kind erfolgen und eine Beratung über Betreuungsmöglichkeiten in Leipzig (Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertagespflege). Wir stellen darüber hinaus einen Dolmetscher mittels Videochat für das Gespräch bereit.
Für die Bedarfsanmeldung sollte ein Termin im Amt für Jugend und Familie unter der Telefonnummer 0341 123-1232 / 0341 123-1233 vereinbart werden.
Weitere Informationen zum Besuch einer Kita finden Sie hier: www.leipzig.de/kita
Im Team des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) West 2 arbeiten Sozialarbeiter/-innen mit Spezialisierung auf unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen. Sie sind zentrale Ansprechpartner/-innen für minderjährige Flüchtlinge, Jugendhilfeeinrichtungen und Vormünder und zuständig für die Inobhutnahme der Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern nach Deutschland gekommen sind. Die Sozialarbeiter/-innen vermitteln notwendige Unterstützung für die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen und begleiten sie dabei, sich in Deutschland zu integrieren.
Kinder, Jugend und Familie
Im Ankommenszentrum sind während der Öffnungszeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes vor Ort, um zu beraten und Hilfe zu vermitteln.
Grundsätzlich gilt, bei allen minderjährigen Schutzsuchenden ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten ist das Jugendamt zu informieren.
Im Team des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) West 2 arbeiten Sozialarbeiter/-innen mit Spezialisierung auf unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen. Sie sind zentrale Ansprechpartner/-innen für minderjährige Flüchtlinge, Jugendhilfeeinrichtungen und Vormünder und zuständig für die Inobhutnahme der Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern nach Deutschland gekommen sind. Die Sozialarbeiter/-innen vermitteln notwendige Unterstützung für die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen und begleiten sie dabei, sich in Deutschland zu integrieren.
Bevor Sie ein Kind aus der Ukraine aufnehmen, setzen sie sich mit dem Jugendamt in Verbindung. Hier erhalten Sie Beratung und Unterstützung, unter anderem bei der Klärung, welche Leistungen für die Minderjährigen gewährt und welche Hilfsangebote in Anspruch genommen werden können. Zudem müssen für die Aufnahme gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Familien oder Einzelpersonen, die Kinder aufnehmen möchten, können sich per E-Mail unter pflegekinderdienst@leipzig.de melden. Dies gilt auch für Menschen, die in den vergangenen Tagen bereits unbegleitete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben.
Jegliche Gewalt gegen Frauen und Kinder ist in Deutschland verboten und wird nicht toleriert. Jede Frau, egal woher sie stammt und ob sie verheiratet ist oder nicht, hat ein Recht auf Schutz und Beistand für sich und ihre Kinder! Aber auch Männer, die in ihren Familien oder vom Partner Gewalt erleiden, bekommen Hilfe.
Wenn Sie sich unsicher fühlen oder wenn Sie oder Ihre Kinder von Gewalt bedroht sind, wenden Sie sich bitte an das deutschlandweite kostenfreie Hilfetelefon für Frauen +49 (0)8000 116 016. Hier werden Sie anonym, vertraulich und mit Hilfe von Dolmetscherinnen beraten.
Unter der kostenlosen Telefonnummer +49 (0)341 44 23 82 29 werden Sie über die Hilfsangebote in Sachsen anonym, vertraulich und mit Hilfe von Dolmetscherinnen beraten. Sie können auch eine Mail schicken an: help@she-leipzig.de
Im Notfall rufen Sie den Notruf 110 an. Die Polizei wird Ihnen garantiert helfen!
Aktuell stehen eine Vielzahl von Hilfsangeboten aus der Bevölkerung zur Verfügung. Auch Unterkünfte werden von Privatpersonen angeboten. Wir können nicht alle Angebote überprüfen. Bitte nehmen Sie Angebote nur an, wenn Sie sich sicher fühlen und keine Gegenleistung von Ihnen erwartet wird.
Der Dachverband der Migrantinnenorganisationen DaMigra hat einen Leitfaden mit Informationen und Angeboten zusammengestellt, wo Frauen und Kinder bundestweit Schutz und Beratung erhalten, falls sie von Gewalt betroffen sind. Das sind zum Beispiel Frauenhäuser, Hilfetelefone oder Beratungsstellen gegen Menschenhandel.
Internet: https://www.damigra.de/meldungen/leitfaden-schutz-vor-gewalt-fuer-frauen-und-kinder/
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Elterngeld in Anspruch nehmen. Für eine individuelle Beratung (PDF 456 KB) steht Ihnen das Sachgebiet Elterngeld zur Verfügung.
Unterhaltsvorschuss gibt es dann, wenn ihr Kind keinen Unterhalt vom anderen Elternteil bekommt. Er wird höchstens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Ihr Kind kann Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn Sie oder ihr Kind eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes haben.
In einem Merkblatt (PDF 344KB) haben wir für Sie die wichtigsten Infos zusammengetragen und eine Übersicht zu den benötigten Unterlagen (PDF 281 KB) zusammengestellt.
Weitere Informationen zu diesem Thema, erhalten Sie bei Ihrer Unterhaltsvorschussstelle.
Um das sogenannte Schüler-BaföG zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Amt für Ausbildungsförderung (PDF 484 KB) berät Sie dazu gern.
Autofahren und Fahrerlaubnis
Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer in Deutschland mit einem Fahrzeug unterwegs ist, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Fahren ohne gültige Versicherung ist in Deutschland nicht erlaubt. Fährt man ohne Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland auf öffentlichen Straßen, begeht man eine Straftat. Darüber hinaus wird man persönlich für die Schäden in Regress genommen, die man mit seinem Fahrzeug bei Dritten verursacht. Auch kann das unversicherte Fahrzeug durch die Behörden sichergestellt werden.
Für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge kann die benötigte Versicherung auf verschiedene Weise erlangt und nachgewiesen werden:
- mit einer Grünen Karte, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten hat. Die Grüne Karte des ukrainischen Versicherers kann man momentan auch aus Deutschland digital erhalten. Nähere Informationen unter http://www.mtsbu.ua/ua/green_card/80365/. Die Grüne Karte garantiert Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz für die auf der Grünen Karte freigezeichneten Länder.
- Mit einer an der EU-Außengrenze erworbenen gültigen Grenzversicherung. Diese gewährt Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der gesamten Europäischen Union und in den in der Grenzversicherung gegebenenfalls aufgeführten weiteren Ländern.
- Mit einer in Deutschland erworbenen Grenzversicherung. Diese gewährt ebenso Kfz-Haftpflicht-versicherungsschutz in der Europäischen Union und in den in der Grenzversicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.
Der Fahrer/-in muss die Grüne Karte bzw. die Bestätigung über den Erwerb einer Grenzversicherung mit sich führen und im Kontrollfall vorzeigen beziehungsweise zur Prüfung aushändigen.
Nähere Informationen zum Abschluss einer Grenzversicherung in Deutschland sowie weitere Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung finden Sie unter www.dieversicherer.de.
Ausnahme für ukrainische Fahrzeuge von der Zulassung in Deutschland nach Ablauf eines Jahres
Ukrainische Fahrzeughalter/-innen, die nicht ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben werden, können eine Ausnahmegenehmigung beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragen (§ 46 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Diese wird unter der Auflage erteilt, dass diese mitzuführen ist. Die Ausnahme darf längstens bis zum 30. September 2024 und nur für die Dauer der Gültigkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung erteilt werden. Geltungsbereich der Ausnahmegenehmigung ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ab dem 1. Oktober 2024 gilt für die ukrainischen Fahrzeuge die Zulassungspflicht nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Anträge und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr.
Wo erhalte ich die Ausnahmegenehmigung
Bitte stellen Sie den Antrag für die Ausnahmegenehmigung beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Der Antrag kann auf der Website des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr heruntergeladen werden. Der Antrag muss eine Unterschrift der Antragstellering / des Antragstellers enthalten. Der Antrag kann in PDF-Form per E-Mail an poststelle@lasuv.sachsen.de gestellt werden. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beiliegen:
- Zulassungspapiere, die zum internationalen Verkehr berechtigen
- Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
- Nachweis über eine positiv abgeschlossene Verkehrssicherheitsuntersuchung (erstellt von DEKRA, TÜV, GTÜ oder KÜS)
Zulassung eines Kfz
Wer in Deutschland ein nicht in Deutschland zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss dieses nach (spätestens) einem Jahr in Deutschland zulassen. Der Zeitraum eines Jahres berechnet sich ab dem Tag der Einreise nach Deutschland. Ab dem Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland sind auch Kraftfahrzeugsteuern zu entrichten.
Ohne eine deutsche Zulassung ist das Fahren in Deutschland nach Ablauf der Jahresfrist nicht erlaubt. Führt man ein Fahrzeug in Deutschland, das nicht hier zugelassen ist, obwohl es hier zugelassen sein müsste (also nach spätestens einem Jahr), begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Dafür erhält man ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro. Weiterhin wird ein kostenpflichtiges Verfahren zur Versagung des Betriebs des Fahrzeuges in Deutschland eingeleitet.
Eine Zulassung vor Ablauf der Jahresfrist hat zu erfolgen, wenn der Halter erklärt, dass der regelmäßige Standort des Fahrzeugs in Deutschland begründet ist oder der Halter erst ohne Fahrzeug nach Deutschland eingereist ist, hier seinen Wohnsitz gründet und erst anschließend das in der Ukraine zugelassene Fahrzeug nach Deutschland überführt.
Wenn Sie in Leipzig wohnen, melden Sie ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsbehörde der Stadt Leipzig um. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Reisepass und Aufenthaltsgewährung aufgrund Ratsbeschluss der EU und Meldebescheinigung,
- ukrainische Fahrzeugdokumente und Kennzeichen,
- Vollgutachten, erstellt von DEKRA, TÜV, GTÜ oder KÜS
oder alternativ, wenn vorhanden eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung und gültige Hauptuntersuchung von DEKRA, TÜV, GTÜ oder KÜS; ist die EG-Übereinstimmungsbescheinigung nicht in Deutsch, so ist zusätzlich noch ein Datenblatt erforderlich, welches Sie bei der Hauptuntersuchung mit anfordern können, - Verzollungsnachweis
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
- eine deutsche Haftpflichtversicherung (eVB = siebenstelliger Code),
- eine deutsche Bankverbindung für das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
Bitte beachten Sie, dass es in der Stadt Leipzig eine Umweltzone gibt, in der nur Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse 4 (grüne Plakette) am Verkehr teilnehmen dürfen. Die betroffenen Bereiche der Stadt Leipzig sowie weitere Informationen finden Sie unter www/leipzig.de/umweltzone.
Die Plakette erhalten Sie bei allen bundesdeutschen Kfz-Zulassungsbehörden (in Leipzig bei der Zulassungsbehörde des Ordnungsamtes), den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr (DEKRA, TÜV und andere) und den zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Werkstätten. Sie können die Plakette auch über das Internet bestellen, zum Beispiel bei den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kfz-Verkehr. Da es keine einheitliche Gebührenregelung gibt, können die Preise zwischen behördlichen sowie privatwirtschaftlichen Ausgabestellen variieren, in der Regel werden bei der Online-Bestellung höhere Kosten berechnet. In der Zulassungsbehörde des Ordnungsamtes kann die Plakette für fünf Euro erworben werden.
Die Ausnahmegenehmigung wird durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr auf Antrag erteilt.
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beiliegen:
- Ausweis/ Passport des Antragstellers
- Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO und
- Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, erstellt von DEKRA, TÜV, GTÜ oder KÜS,
- der Verzollungsnachweis (erhalten Sie beim Hauptzollamt Dresden, Zollamt Taucha, Straße des 17. Juni 1, 04425 Taucha), und
- Fahrzeugdokumente der bisherigen Zulassung des Fahrzeugs (Registration certificate), die zum internationalen Verkehr berechtigen
- Bestätigung der Zollverwaltung, dass es sich um Umzugsgut des Antragstellenden handelt.
Hinweis: Wenn das Fahrzeug als Umzugsgut verzollt wurde, darf das Fahrzeug ab Zulassung in Deutschland innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten in der Regel weder verliehen, verpfändet, veräußert oder Dritten überlassen werden.
Sollte der Antragsteller bislang nicht Halter des Fahrzeugs sein, dann zusätzlich
- Kopie des Ausweises/ Passport des bisherigen Halters des Fahrzeuges in der Ukraine
- Schriftliche Erklärung des Halters zu der Überlassung zur Nutzung durch den Antragsteller in Deutschland – daraus muss sich die Nutzung seit dem 1.07.2023 ergeben - oder Kaufvertrag über das Fahrzeug oder Schreiben zur Schenkung des Fahrzeugs an den Antragsteller. Dies dient dem Nachweis der Verfügungsberechtigung.
Im ersten Schritt befindet sich das Fahrzeug aus kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Sicht nur vorübergehend in Deutschland (bis zu einem Jahr). Somit fällt keine Kraftfahrzeugsteuer an. Melden Sie Ihr Fahrzeug nach Leipzig um, unterliegt dieses der Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Für die Bezahlung per SEPA-Lastschriftverfahren wird ein deutsches oder ein EU-Konto benötigt.
Sie müssen nichts unternehmen, wenn Sie einen gültigen ukrainischen Führerschein besitzen. Ihr Führerschein wird in Deutschland und in allen anderen Mitgliedsstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich. Wurde Ihr ukrainischer Führerschein erstmalig ausgestellt und ist dieser zwischenzeitlich abgelaufen, wird der Führerschein ebenfalls für die Dauer des Schutzstatus anerkannt.
Diese Vorgehensweise wird in der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Umgang mit ukrainischen Fahrerdokumenten geregelt, die am 27.07.2022 in Kraft getreten ist. Diese endet spätestens am 06.03.2025 bzw. wenn der Schutzstatus nicht mehr vorliegt.
Aktuelle Informationen finden Sie hier: Fahrerlaubnis: Geflüchtete aus der Ukraine.
Weitere Befreiungen oder Ausnahmen von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung gibt es nicht.
Bitte nutzen Sie die Straßenbahn 12 oder 15 in Richtung Technisches Rathaus sowie die S-Bahn 2 (Ausstieg: Altes Messegelände) oder die S-Bahn 4 (Ausstieg: Riebeckstraße / Stötteritzer Straße. Die Busse 60 (Ausstieg: Ostplatz) und 70, 74 (Ausstieg: Technisches Rathaus) können Sie ebenfalls nutzen.
Haustiere
Es ist nicht möglich Haustiere in den Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen.
Bei der Einreise von Hunden und Katzen sowie Frettchen aus der Ukraine ist seit dem 15.06.2023 wieder grundsätzlich eine Kennzeichnung per Mikrochip, eine Tollwutimpfung, die Bestätigung eines ausreichenden Tollwuttiters via Bluttest und eine amtstierärztliche Untersuchung nachzuweisen.
Viele Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, waren der Bitte der EU-Kommission nachgekommen, die Einreise für ukrainische Haustiere vorübergehend zu erleichtern. Seit dem 15.06.2023 sind die erleichterten Bedingungen ausgelaufen. Sofern die oben benannten Voraussetzungen für die Einreise der Haustiere aus der Ukraine nicht eingehalten sind, müssen die Tiere kostenpflichtig in Quarantäne bis alle Einreisebedingung sichergestellt sind. Das kann eine mehrmonatige Quarantäne zur Folge haben.
Für diesbezügliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, welches Sie im Rahmen der Geschäftszeiten wie folgt erreichen:
E-Mail: veterinaeramt@leipzig.de
Telefon: 0341 123-3791
Weiteres
Das Willkommenszentrum Leipzig berät alle neuen Leipzigerinnen und Leipziger mit Migrationshintergrund: www.leipzig.de/willkommenszentrum
Hier finden Sie eine Übersicht der Beratungsangebote:
https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/auslaender-und-migranten/migration-und-integration/willkommenszentrum/beratungsangebote-und-informationen
- In Haltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe in der Innenstadt und auf dem Augustusplatz mit dem WLAN-Netzwerk (SSID) "Leipziger"
- In Rathäusern und anderen Gebäuden der Stadtverwaltung sowie in den Bürgerbüros mit dem WLAN-Netzwerk (SSID) "LPZ-Gast"
- In allen Leipziger Hochschulen gibt es für alle - auch international - eingeschriebenen Studierenden das Netz mit der SSID: „Eduroam“
- In der Stadtbibliothek und in einigen Stadtteilbibliotheken. Hier können Sie auch Internet-PCs kostenlos nutzen. Der Zugang zu den Bibliotheken ist kostenlos.
Nein. Schutzsuchende benötigen für Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein Ticket. Eine günstige Möglichkeit für den Nahverkehr ist das bundesweit gültige Deutschland-Ticket: Informationen der Leipziger Verkehrsbetriebe zum Deutschlandticket.