Grundstücksentwässerungsanlage, dezentral - Genehmigung beantragen
Allgemeine Informationen
Durch die Stadt Leipzig erfolgt die Genehmigung des Baus der Grundstücksentwässerungsanlage auf dem privaten Grundstück. Das Genehmigungsverfahren ist ein paralleles Verfahren zum bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Genehmigungspflichtig sind gemäß Satzung der Stadt Leipzig für die öffentliche Abwasserbeseitigung und für die Grundstücksentwässerung (Abwassersatzung AbwS) die Herstellung, Änderung, Sanierung und die Erneuerung der Grundstückentwässerung oder Teile dieser.
Sofern für Ihr Bauvorhaben ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz nicht möglich ist, wird der Bau einer dezentralen Abwasserbeseitigungsanlage erforderlich. Vorrangig sind biologisch reinigende Kleinkläranlagen als dezentrale Anlagen zulässig. Als Ausnahme besteht die Möglichkeit eine Abwassersammelgrube zu errichten und zu betreiben.
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltgesetz (WHG)
- Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)
- Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
- Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
- Satzung der Stadt Leipzig für die öffentliche Abwasserbeseitigung und für die Grundstücksentwässerung (Abwassersatzung AbwS)
- Abwasserverordnung (AbwV)
- Satzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung und für die Grundstücksentwässerung (Abwassersatzung – AbwS)
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Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Bitte nutzen Sie das Formular, das alle Angaben enthält, die wir für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen.
Unterlagen sind gleichlautend dem Antrag auf Genehmigung der Grundstückentwässerungsanlage für ein zentral erschlossenes Grundstück beizufügen. Zusätzlich ist Voraussetzung für eine positive Entscheidung,
- beim Bau einer biologisch reinigenden Kleinkläranlage, eine vorliegende gültige wasserrechtliche Erlaubnis des Amtes für Umweltschutz, Sachgebiet untere Wasserbehörde.
- Bei Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Errichtung einer Abwassersammelgrube ist eine Begründung beizufügen.
- Grundstücksentwässerungsanlage
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Kosten und Gebühren
Die Genehmigung ist eine kostenpflichtige Amtshandlung. Die Kosten bewegen sich, in Abhängigkeit des baulichen Umfangs der Baumaßnahme und des Prüfaufwandes, zwischen 33 Euro und 352 Euro.
Die Verwaltungskosten werden auf Grundlage der Verwaltungskostensatzung, Tarifstelle 8.15 erhoben.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Rechnung