Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung - Verkehrs- und Tiefbauamt
Aufgaben
Das Sachgebiet Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist für Großteile der Stadt Leipzig der öffentliche Aufgabenträger für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Das Stadtgebiet ist unter mehreren Aufgabenträgern aufgeteilt. Die Zuständigkeit des jeweiligen Aufgabenträgers ist in der Karte farblich abgegrenzt (gelb für Zweckverbände, blau/ hellblau für Stadtverwaltung Leipzig).
- Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig Land (ZVWALL) ist zuständig für:
- die Wasserversorgung in folgenden Ortsteilen: Althen, Baalsdorf, Engelsdorf, Hirschfeld, Holzhausen, Kleinpösna
- die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung in folgenden Ortsteilen: Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen-Rückmarsdorf, Knautnaundorf, Liebertwolkwitz, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln, Miltitz, Mölkau, Rehbach, Wiederitzsch
- Der Abwasserzweckverband zur Reinhaltung der Parthe (AZV Parthe) ist für die Abwasserbeseitigung in folgenden Ortsteilen zuständig: Althen, Baalsdorf, Hirschfeld, Holzhausen, Kleinpösna.
- Der Abwasserzweckverband Oberer Lober ist für die Abwasserbeseitigung im Ortsteil Podelwitz-Süd zuständig.
- Der Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung ist für die Wasserversorgung in den Ortsteilen Radefeld-Süd und Podelwitz-Süd zuständig.
In allen übrigen Ortsteilen ist die Stadtverwaltung Leipzig für die öffentliche Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung (in der Karte blau gekennzeichnet) beziehungsweise nur für die Abwasserbeseitigung (hellblau) hoheitlich zuständig. In diesem Hoheitsgebiet erfüllt das Sachgebiet folgende Aufgaben:
- Genehmigung zum Bau der privaten Grundstücksentwässerungsanlage (Herstellung, Änderung, Sanierung, Erneuerung)
- Durchsetzung Anschluss- und Benutzungszwang Trinkwasser
- Durchsetzung Anschluss- und Benutzungszwang Abwasser
- Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Trinkwasser
- Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Abwasser
- Erteilung von Teilbefreiungen vom Benutzungszwang Trinkwasser (bei Betreibung von Brunnen, Regenwassernutzungsanlage)
- Erteilung von Teilbefreiungen vom Benutzungszwang Abwasser (Betreibung Schwimmbecken und Verrieselung des Wassers aus dem Schwimmbecken auf dem Grundstück)
- Erlass von Anordnungen zur Erfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen für den Einzelfall, zum Beispiel Anordnung zur Beseitigung von Fehleinleitungen, Anordnung zur Beseitigung schadhafter Rohrleitungen, undichter Grundleitungen im Bereich der privaten Grundstücksentwässerung, Anordnung zum nachträglichen Einbau von erforderlichen Abscheideranlagen (Aufzählung nicht abschließend)
- Wahrnehmung der gesetzlich vorgegebenen Überwachung der Selbstüberwachung und der Wartung der Kleinkläranlagen (gemäß § 48 Sächsisches Wassergesetz). Hinweis: Übermittlung der Wartungsprotokolle vorzugsweise digital im Format der DiWa-Schnittstelle
- Beratungsleistungen zu den Themen Grundstücksentwässerung allgemein, Rückstausicherung, Überflutungsschutz (Starkregen)
- Ansprechpartner bei Fragen zum Thema Kommunale Anpassungsstrategien für wassersensible Infrastruktur in Leipzig
- Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf die Starkregengefahrenkarte der Stadt Leipzig
Für die Betreibung der öffentlichen Anlagen zur Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung hat die Stadt Leipzig, zusammen mit dem Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig Land, die Leipziger Wasserwerke (Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH) beauftragt.
Dienstleistungen
- Abwasser - Erteilung einer Teilbefreiung vom Benutzungszwang beantragen
- Grundstücksentwässerungsanlage - Genehmigung beantragen
- Grundstücksentwässerungsanlage, dezentral - Genehmigung beantragen
- Wasserversorgung - Erteilung einer Teilbefreiung vom Benutzungszwang beantragen