Schutzgebietekarte
Die textliche und kartografische Darstellung der Schutzansprüche nach dem nationalen (§ 9 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG) und europäischen Naturschutzrecht ist obligatorischer Inhalt des Landschaftsplans. Darüber hinaus können mit dem Landschaftsplan auch Vorschläge für neue Schutzgebietsausweisungen gemacht werden. In Leipzig wird die Karte der Schutzgebiete in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden ständig aktualisiert und enthält Aussagen zu allen bekannten Schutzansprüchen inklusive der Überschwemmungsgebiete und des Gartendenkmalschutzes.
Die Schutzgebiete
Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Leipziger Auwald ist mit 3.800 Hektar das größte zusammenhängende Schutzgebiet Leipzigs. Es ist damit eine wichtige stadtdurchquerende Nord-Süd-Radiale. Im Landschaftsschutzgebiet befinden sich die Naturschutzgebiete (NSG) Burgaue, Elster-Pleiße-Auwald und Lehmlache Lauer, die geplanten Naturschutzgebiete Fortunabad und Gautzscher Spitze sowie das teilweise zum Stadtgebiet gehörige Naturschutzgebiet Luppeaue.
Neben dem Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald liegen folgende Landschaftsschutzgebiete im Stadtgebiet Leipzigs: Partheaue, Östliche Rietzschke-Stünz mit dem Stötteritzer Wäldchen, Paunsdorfer Wäldchen-Heiterblick, Lößnig-Dölitz mit Leinegraben, Wachberg-Rückmarsdorf und die geplanten Landschaftsschutzgebiete Schönauer Lachen, Kolmberg, Etzoldsche Sandgrube und Rietzschketal Zweinaundorf und Zschampertaue.
Europäisches Netz Natura 2000
Die Flora Fauna Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) sind europäische Gesetzgebungen mit Relevanz für den Leipziger Naturschutz. Die Richtlinien bilden unter anderen die Grundlage für ein gesamteuropäisches Schutzgebietssystem; dem europäischen Netz "Natura 2000", bestehend aus den FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat Gebieten) und den SPA-Gebieten (Special Protected Areas). Mit diesen Schutzgebieten soll der Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen und der Erhalt wildlebender Vogelarten gewährleistet werden.
Aus Leipzig wurden als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung die FFH-Gebiete Leipziger Auensystem, Bienitz und das Moormergelgebiet, die Bläulingswiesen südöstlich von Leipzig, Brösen Glesien und Tannenwald sowie die Partheaue und als einziges SPA-Gebiet der Leipziger Auwald gemeldet. FFH-Gebiete und SPA-Gebiete können sich gegenseitig und mit anderen Schutzgebieten räumlich überlagern.