Fördergrundlagen für das Projekt Matthäikirchhof
Der Prozess der planerischen Vorbereitung des Areals wird im Rahmen des Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus 2018/19"umfassend gefördert. Die Förderung darf nur zweckgebunden zur Erreichung der Förderzwecke eingesetzt werden. Als Förderzwecke wurden definiert:
- Vorbereitung und Durchführung von zwei Wettbewerbsverfahren (städtebaulicher Wettbewerb als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung des Gesamtareals, Architekturwettbewerb für die Gestaltung des Forums)
- Entwicklung einer städtebaulichen Masterplanung als verbindliche und stadtgesellschaftlich und politisch akzeptierte Grundlage für eine weitere bauliche Entwicklung, die der historischen sowie gesellschaftspolitischen Bedeutung des Ortes entspricht.
- Entwicklung und Umsetzung einer innovativen prozessbegleitenden öffentlichen Informations- und Beteiligungsstrategie.
- Entwicklung eines umfassenden Konzeptes für ein "Forum für Freiheit und Bürgerrechte/Demokratiecampus" als bedeutenden und ortsimmanenten Baustein der städtebaulichen Masterplanung.
- Mit Beschluss der Vorlage VI-DS-06745 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, den Fördermittelantrag einzureichen, am 17.02.2020 wurde dem Zuwendungsantrag vom 05.12.2019 durch den Fördermittelgeber zugestimmt.