Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost in Leipzig
Das Programm Stadtumbau Ost unterstützt seit dem Programmbeginn im Jahr 2002 die nachhaltige Entwicklung von Kommunen in den neuen Ländern. Ausgangspunkt für das Programm waren der demographische und wirtschaftliche Strukturwandel in den 1990er Jahren und der in der Folge entstandene erhebliche Wohnungsleerstand. Im Mittelpunkt steht die Stabilisierung städtischer Strukturen durch den Abriss leerstehender, dauerhaft nicht mehr nachgefragter Wohnungen sowie die gezielte Aufwertung von Innenstädten und erhaltenswerten Stadtquartieren.
Der Stadtumbau in Leipzig vollzieht sich sowohl in den randstädtischen Plattenbaugebieten, wie Leipzig-Grünau, als auch in den Gründerzeitgebieten. In den Gründerzeitgebieten liegt ein wichtiger Schwerpunkt darauf, "Initiativen von unten" zu ermöglichen und zu unterstützen. Dadurch konnten in Leipzig Zwischennutzungsideen wie die Wächterhäuser und Vereine wie Haushalten e. V. und Selbstnutzer.de zur Förderung der innerstädtischen Eigentumsbildung entstehen. Leipzig hat damit Impulse für den innerstädtischen Stadtumbau gesetzt, die in zahlreichen anderen Städten aufgegriffen wurden. Der Rückbau von bisher rund 12.900 Wohneinheiten im Stadtumbau in Leipzig (Stand 09/2016) erfolgte hingegen mehrheitlich im Plattenbaubestand.
Einen weiteren Rückbau wird es in Leipzig aufgrund des starken Einwohnerwachstums nicht geben.
Im Zeitraum von 2003 bis 2015 wurden in Leipzig in den Fördergebieten des Stadtumbau Ost 122,0 Millionen Euro Fördermittel eingesetzt. Davon beträgt der Bundes- und Landesanteil 97,4 Millionen Euro. 61,9 % der Mittel wurden im Programmteil Aufwertung und 38,1 % im Programmteil Rückbau eingesetzt.
Grundlage für die Maßnahmekonzepte sind die inhaltlichen und räumlichen Schwerpunktsetzungen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2020 (SEKo), welches am 20.05.2009 von der Ratsversammlung beschlossen wurde und sich derzeit in Überarbeitung befindet. Konformität besteht zudem zum Wohnungspolitischen Konzept.
Die derzeit aktiven Fördergebiete wurden am 29.02.2012 von der Ratsversammlung mit der Beschluss-Nr. V-1134/12 beschlossen. Die Fortschreibung erfolgte mit dem Beschluss-Nr. VI/-DS-02167 vom 18.05.2016.