Bestimmung eines Doppelnamens in der Ehe
Allgemeine Informationen
Gilt für die Namensführung das deutsche Recht, so können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht zum Ehename bestimmt wurde, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den Namen, welchen er zum Zeitpunkt der Erklärung geführt hat, hinzufügen oder anfügen und somit einen Doppelnamen bilden.
Zuständigkeit
Die Entgegennahme einer Bestimmung eines Doppelnamens kann durch jedes Standesamt in Deutschland erfolgen. Wirksam wird die Erklärung durch Übergabe an das Standesamt der Eheschließung. Auch nur von diesem Standesamt können Sie eine Bestätigung Ihrer wirksamen Namensänderung erhalten. Sollte die Eheschließung im Ausland erfolgt sein, ist die Wirksamkeit mit Abgabe der Erklärung beim Standesamt des Wohnsitzes eines der Ehegatten gegeben.
Rechtsgrundlagen
§ 1355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Eheurkunde
- Geburtsurkunde des Ehegatten
- Personalausweise beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung
- Gegebenenfalls vorherige Eheurkunde
Für die Bestimmung eines Doppelnamens muss nur der erklärende Ehegatte anwesend sein.
Bitte beachten Sie, dass die benannten Dokumente nur für den Regelfall bei einem deutschen Ehepaar gelten. Falls Sie oder Ihr Ehegatte ausländischer Staatsbürger sind oder die Eheschließung im Ausland erfolgte, sind gegebenenfalls weitere Dokumente und Verfahren notwendig. Bitte lassen Sie sich im Vorfeld hierzu beraten.
Bei der Vorlage ausländischer Dokumente sind diese gegebenenfalls mit einer Überbeglaubigung (Apostille, Legalisation) oder einer Echtheitsüberprüfung durch die zuständigen Stellen vorzulegen. Des Weiteren sind fremdsprachige Dokumente mit einer deutschen Übersetzung durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher vorzulegen.
Ablauf und Verfahren
Das Standesamt bietet persönliche Vorsprachen aktuell nur nachvorheriger Terminvereinbarung an. Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unseren Online-Service.
Achtung: Bei der Wahrnehmung von Terminen ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Kosten und Gebühren
Für die Erklärung eines Doppelnamens wird eine Gebühr von 35,00 Euro erhoben. Eine Bescheinigung über die wirksame Bestimmung des Doppelnamens kostet 10,00 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte