Elterngeld - Amt für Jugend und Familie
Im Amt für Jugend und Familie der Stadt Leipzig werden im Sachgebiet Elterngeld Anträge nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und dem Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetz (SächsLErzGG) bearbeitet.
Elterngeld
Das Elterngeld wurde für Geburten ab 01.01.2007 vom Gesetzgeber eingeführt. Es soll als Entgeltersatzleistung Familien nach der Geburt ihres Kindes finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit ermöglichen, damit sie sich intensiv und ohne Sorgen auf die neue Lebenssituation einstellen können. Ziel des Elterngeldes ist die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine stärkere Einbeziehung der Väter in die ersten Lebensmonate ihres Kindes. Hier finden Sie ausführliche Informationen.
Landeserziehungsgeld
Landeserziehungsgeld kann in Sachsen im Anschluss an das Elterngeld bezogen werden. Es ist jedoch im Gegensatz zum Elterngeld eine einkommensabhängige Sozialleistung, welche an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist. Das Kind darf keine mit staatlichen Mitteln geförderte Kindereinrichtung oder Tagespflege besuchen. Landeserziehungsgeld kann entweder im 2. oder im 3. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Bezugsdauer ist abhängig vom Bezugszeitraum und der im Haushalt lebenden weiteren Kinder. Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Landeserziehungsgeld.