Fachförderrichtlinie Beschäftigungsförderung
Förderart(en)
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat VIII - Referat Beschäftigungspolitik
Fachförderrichtlinie
Antragsfristen
jeweils unterjährig im laufenden Haushaltsjahr
Zuwendungszweck
- Arbeitsplätze am 1. Arbeitsmarkt entwickeln oder erhalten
- höhere Beschäftigungsquote erreichen
- Chancengleichheit erhöhen
- beschäftigungslosen Menschen eine Beschäftigung bieten
- Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
- Projekte die einen Mehrwert für die Stadt Leipzig im öffentlichen Interesse schaffen
Weitere Informationen auf Leipzig.de/ Öffentlich geförderte Beschäftigung
Zuwendungsempfänger
- Vereine
- Verbände
- gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
Zuwendungsvoraussetzung
- Zielsetzung gemäß Zuwendungszweck erfüllt
- ohne Förderung nicht realisierbar
- bei Antragstellung noch nicht begonnen
Bemessungsgrundlagen
Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Aufwendungen werden detailliert in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Finanzierungsart(en)
- Festbetragsfinanzierung
- Anteilsfinanzierung
- Vollfinanzierung
Hinweis: Höchstbetragsgrenze vorgegeben
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Verwendungsnachweis Referat Beschäftigungspolitik (PDF 126 KB)
Weitere Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.