Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten
Förderart(en)
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat III - Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
Fachförderrichtlinie
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten
Antragsfristen
Zuwendungsanträge können grundsätzlich fortlaufend eingereicht werden.
Zuwendungszweck
Gefördert werden die Anschaffung, die Installation und Inbetriebnahme von netzgekoppelten, steckerfertigen Photovoltaikkleinanlagen mit Wechselrichter (nachfolgend Stecker-Solar-Geräte genannt). Dabei soll sich die Förderung insbesondere an Menschen mit geringem Einkommen (Leipzig-Pass Inhaber) richten, um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, stärker am Ausbau der erneuerbaren Energien und den Klimaschutzbemühungen der Stadt Leipzig teilzuhaben.
Die Geräte müssen innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Leipzig installiert werden.
Eine Kumulierung mit EU-, Bundes- und Länderförderungen ist ausgeschlossen (Doppelförderung).
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.leipzig.de/foerderung-stecker-solar
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Fachförderrichtlinie sind natürliche Personen (bzw. deren gesetzliche Vertreter) welche zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Besitz eines Leipzig-Passes sind.
Zuwendungsvoraussetzung
Zuwendungen sind zweckgebunden und werden nur gewährt, wenn:
- die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt werden,
- die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert ist,
- die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers außer Zweifel steht und
- der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint,
Eine vollständige Übersicht aller Zuwendungsvoraussetzungen für den Zuwendungsempfänger sowie Voraussetzungen für Geräte, Kauf und Installation entnehmen Sie bitte der Fachförderrichtlinie „Balkon-Solar-Geräte“.
Bemessungsgrundlagen
Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Aufwendungen werden detailliert in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Finanzierungsart(en)
Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
Die Fördersumme beträgt pauschal 500 Euro pro Stecker-Solar-Gerät.
Werden dadurch die Gesamtkosten überschritten, beträgt die Fördersumme 100% der Gesamtkosten.
Finanzierungsform
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
- Anlage I: Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest) zum Zuwendungsbescheid (PDF 232 KB)
- Anlage II: Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung (Stecker-Solar-Geräte) (PDF 307 KB)
- Anlage V: Rechtsbehelfsverzicht (Stecker-Solar-Geräte) (PDF 109 KB)
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Nachdem ein positiver Zuwendungsbescheid erfolgt ist, müssen die vollständigen Unterlagen zur Mittelverwendung innerhalb von sechs Monaten eingereicht werden (siehe Fachförderrichtlinie Absatz 11.1). Eine begründete Fristverlängerung kann nach Absprache bewilligt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt gemäß der Bestimmung im Zuwendungsbescheid.
Zum Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung legt der Zuwendungsempfänger dem Referat für Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz der Stadt Leipzig einen Verwendungsnachweis vor. Dieser beinhaltet einen zahlenmäßigen Nachweis (Rechnungen) und eine Dokumentation der Anlage (Fotos). Die entsprechenden Formulare werden auf der Website der Stadt Leipzig zur Verfügung gestellt.
Nicht verausgabte Mittel mit einem Gesamtbetrag über 10 Euro sind mit dem Verwendungsnachweis unaufgefordert an die Stadt Leipzig zu überweisen.
- Anlage IV: Verwendungsnachweis (Stecker-Solar-Geräte) (PDF 139 KB)
- Anlage VI.1: Verwendungsnachweis Finanzierungsplan (Stecker-Solar-Geräte) (PDF 18 KB)
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.