Fachförderrichtlinie Umwelt- und Naturschutz
Förderart(en)
- Projektförderung
Zuständige Stelle
- Dezernat III - Amt für Umweltschutz
Fachförderrichtlinie
Antragsfristen
bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr (bei Doppelhaushalt Antragstellung für beide Haushaltsjahre möglich)
Zuwendungszweck
Förderung von ökologischen Projekten zur Sicherung und Wiederherstellung der natürlichen Funktionen der Umweltmedien Boden, Luft und Wasser sowie zum Schutz des Klimas und der natürlichen Lebensgrundlagen vor schädlichen Veränderungen:
- Reduzierung der lokalen Emissionsbelastung
- Verbesserung des Lokalklimas
- Schutz von Pflanzen und Tieren im Stadtgebiet
- Landschaft-, Boden- und Grundwasserschutz
- Verbesserung der Gewässerqualität und Gewässergüte
- Erhaltung der Selbstreinigungskraft der Gewässer, zur Revitalisierung und Rückführung in einen naturnahen Gewässerzustand
- Erhalt und zur Entwicklung von gewässerökologisch wichtigen Strukturen und natürlichen Lebensformen
- Verbesserung der Luftreinhaltung und Luftqualität, insbesondere durch Reduzierung klimarelevanter Abgase und Förderung der umweltverträglichen Mobilität
- Öffentlichkeitsarbeit, die zur Lösungsfindung beziehungsweise Steigerung des Schutzes der Umwelt und Natur beiträgt
Zuwendungsempfänger
- anerkannte Naturschutzvereinigungen,
- Vereine und Verbände sowie freie Träger, Gruppen, Initiativen und andere juristische Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes im Stadtgebiet Leipzig aktiv sind
Zuwendungsvoraussetzung
- Interesse der Stadt oder gemeinnützige Ziele und ohne Zuwendung nicht umsetzbar
- Zielsetzung gemäß Zuwendungszweck erfüllt
- ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel
Bemessungsgrundlagen
Zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Aufwendungen werden detailliert in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Finanzierungsart(en)
- Festbetragsfinanzierung
- Anteilsfinanzierung
Hinweis: Vollfinanzierung ausgeschlossen!
Finanzierungsform
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung (Amt für Umweltschutz) (PDF 0,99 MB)
- Rechtsbehelfsverzicht (Amt für Umweltschutz) (PDF 3,66 MB)
Mitteilungspflichten / Verwendungsnachweis
Mitteilungspflichten im Rahmen des Verfahrens sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.
Verwendungsnachweis bei Projektförderung (Amt für Umweltschutz) (PDF 220 KB)
Weitere Informationen zur Verwendungszwecknachweisführung sind in der Fachförderrichtlinie zu finden.
Regelung für Rückforderungen
Sachverhalte, die eine Rückforderung von bewilligten Geldern nach sich ziehen können, sind in der Fachförderrichtlinie beschrieben.