Online-Petition: Petition zur Anpassung des Bebauungsplans Nr. 428 und des Flächennutzungsplans der Stadt Leipzig an den Klimanotstand
Einreicher:
Nagel JonasEingereicht:
07.07.2023Inhalt:
Um dem Klimanotstand in der Stadt Leipzig wirksam zu bekämpfen, werden auf Grundlage der Sofortmaßnahmen gegen den Klimanotstand (VI-A-07961-DS10, beschlossen am 15. Juli 2020) und der Stadtklimaanalyse der Stadt Leipzig (https://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/energie-und-klima/stadtklima#c226060) zusätzliche Bebauungen im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 428 westlich der Gießerstraße künftig untersagt. Der Bebauungsplan Nr. 428 sowie der entsprechende Flächennutzungsplan werden diesbezüglich geändert und angepasst. Die im Plangebiet vorhandenen Grünstrukturen sind als wichtiges Element des Leipziger Biotopverbunds dauerhaft zu sichern und zu entwickeln.
Begründung:
Am 15. Juli 2020 rief der Leipziger Stadtrat für Leipzig den Klimanotstand aus. Zusätzlich wurden (erste) Sofortmaßnahmen beschlossen, um dem Klimanotstand entgegenzuwirken. Große Teile von Plagwitz betreffen einen der fünf Klimasanierungscluster. Diese Klimasanierungscluster sind "…mit einer besonders hohen Anzahl an Blöcken im klimatischen Sanierungsbereich gekennzeichnet, in denen Maßnahmen für die Anpassung an den Klimawandel und die Reduzierung von Hitzestress prioritär umgesetzt werden sollten…" (Quelle: Stadtklimaanalyse Leipzig). Wie der Ausschnitt aus der Klimaanalysekarte 2022 zeigt, ist der relevante Bereich von einer mitunter extremen Überhitzung geprägt. Laut Legende sind lilane Flächen Bereiche "extremer Wärmebelastungen". Die Planungshinweiskarte gibt zur thermischen Situation der Siedlungsräume dazu folgende Hinweise:
"Sehr ungünstig intensiver städtischer Überwärmungsbereich: Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Situation sind notwendig und prioritär. Sie sollten sich sowohl auf die Tag- als auch auf die Nachtsituation auswirken. Sofern es sich bei der Fläche um den Bestandteil einer Leitbahn handelt oder sie über einen hohen Kaltluftvolumenstrom verfügt, sind bei Nachverdichtungsvorhaben die Baukörperstellung zu beachten und die Bauhöhen möglichst gering zu halten. Bei Nachverdichtungsvorhaben ist darauf hinzuwirken, dass sie zu einer Verbesserung auf der Fläche selbst sowie auf angrenzenden Flächen führen. Ist dies nicht möglich, sollten Nachverdichtungen gänzlich vermieden werden. Blockinnenbereiche sind von Bebauung freizuhalten und ggf. zu entsiegeln."
Durch eine weitere Verdichtung der Bebauung würde sich die Situation dramatisch verschärfen. Gerade weil davon auch Flächen betroffen sind, die aktuell thermisch einen enorm positiven Einfluss auf die Situation im Quartier und im gesamten Stadtgebiet haben. Nicht nur die Wohnbevölkerung im direkten Plangebiet wäre durch eine weitere Verdichtung massiven Gesundheitsgefahren ausgesetzt.
Die wenigen verbliebenen Grünflächen im "Plagwitzer Klimasanierungscluster" haben laut Stadtklimaanalyse eine sehr hohe Schutzwürdigkeit. Eine "…sehr hohe Schutzwürdigkeit besitzen Grünflächen, die im Kaltluftprozessraum die Funktionen der primären Leitbahn, des flächenhaften Kaltluftabflusses oder des Entstehungsgebietes übernehmen…".
In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 380.1 "Grüner Bahnhof Plagwitz - Nordteil" (siehe auch Beschluss VII-DS-00790) heißt es in Punkt 6.1.3 "Landschaftsplan", Absatz 6: "In Bezug auf die Schutzgüter Klima und Luft sind die großflächigen und weiträumigen von Nord nach Süd verlaufenden und in Betrieb befindlichen Bahn- und Gleisanlagen in ihrer stadtökologischen Funktion als Ventilationsbahnen freizuhalten. Außerdem sollte die Bedeutung von Parkanlagen als Frischluft- und Kaltluftentstehungsgebieten beachtet werden." Im B-Plan wird zu den Umweltbelangen konstatiert: "Das Plangebiet liegt im intensiven städtischen Überwärmungsbereich und ist vordringlicher klimatisch-lufthygienischer Sanierungsbereich". Östlich an den "Grünen Bahnhof Plagwitz - Nordteil" grenzt die in dieser Petition zu behandelnde Fläche an. Eine Bebauung im Sinne des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 428 würde die Weiterleitung der Frischluft in östlich von Plagwitz gelegene Teile - und damit auch und besonders des Leipziger Zentrums! - in einem sowohl aus ökologischer als auch gesundheitlicher Sicht nicht zumutbarer Weise erschweren.
Für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 366 "Quartiere an der Antonienstraße/Klingenstraße" heißt es in der Begründung unter Punkt 3 "Ziele und Zwecke der Planung" unter Punkt b: "Ziel ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet selbst, als auch im Bezug ihrer Auswirkung auf die Umgebung und deren gegenseitiger Verknüpfungen. Hierbei soll das verträgliche Maß der möglichen baulichen Dichte für alle Bereiche sowohl straßenseitig als auch im rückwärtigen Bereich geprüft und festgesetzt werden. Zugleich soll die zukünftige Bebauung hinsichtlich stadtklimatischer Auswirkungen, günstiger Durchlüftung und Klimaanpassungsmaßnahmen so verbessert werden, dass die östlich angrenzenden hochverdichteten Stadtquartiere davon profitieren." Westlich des Plangebietes des Bebauungsplans Nr. 366 grenzt das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 380.1, nördlich das des Bebauungsplans Nr. 428. Somit wird auch hier auf die Frischluftzufuhr der Stadt über die Grünflächen in Plagwitz Bezug genommen.
Diese Petition zielt darauf ab, dass die Beschlüsse des Leipziger Stadtrats ernst genommen und umgesetzt werden. Zudem sollen die Erkenntnisse aus der Klimaanalyse Eingang in die Planung finden. Somit ist es unabdingbar, dass die letzten Grünflächen in Plagwitz erhalten bleiben und nicht weiterer Bebauung und/oder Versiegelung zum Opfer fallen! Das wiederum erfordert die Anpassung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 428 an die Stadtklimaanalyse und den Klimanotstand sowie die Sofortmaßnahmen zu dessen Bekämpfung.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig ist entsprechend anzupassen. Die auf der Fläche vorhandenen Grünstrukturen sind als wichtiges Element des Leipziger Biotopverbunds dauerhaft zu sichern und zu entwickeln.
Anzahl der Mitzeichnungen:
10668Datei-Anhang (PDF):
Petition_zur_Anpassung_von_Flächennutzungsplan_an_Klimaschutz.pdfStatus:
AbgeschlossenBeratungstermin oder Beschluss:
Beschluss VII-P-08921-DS-02 des Stadtrates vom 24.01.2024:
"Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd/Markranstädter Straße“ (VI-DS-05257) wird um folgendes Ziel ergänzt:
- Interessenausgleich zwischen den Eigentümerbelangen, den Nutzerbelangen und den Belangen des Lokalklimas (Anpassung an den Klimawandel)
Im Planverfahren soll geprüft werden, wie unter Berücksichtigung der bestehenden stadtökologischen und stadtklimatischen Bedingungen die städtebauliche Entwicklung durch das Maß der baulichen Dichte, der Stellung und Höhe baulicher Anlagen sowie durch Klimaanpassungsmaßnahmen so gesteuert werden kann, dass für die angrenzenden Stadtquartiere positive Auswirkungen zu erwarten sind. In Abhängigkeit davon soll - im Interesse des sachgerechten Ausgleichs zwischen den Eigentümerbelangen, Nutzerbelangen und den Belangen des Lokalklimas – weiter geprüft werden, inwieweit für welche (Teil-)Flächen des Plangebietes
- die Freihaltung von baulicher Nutzung und stattdessen die Schaffung frei zugänglicher öffentlicher Grünflächen (Freiraum- und Erholungsflächen),
- die Freihaltung von baulicher Nutzung und stattdessen die Begrünung auf privaten Baugrundstücken,
- die angestrebte, vorwiegend gewerbliche bauliche Entwicklung auf privaten Baugrundstücken oder
- die dauerhafte Sicherung vorhandener, im Einklang mit bestehenden Biotopstrukturen ausgeübter Nutzungen sachgerecht ist."