Jugendhilfeausschuss
Funktion und Aufgabenfeld
Der Jugendhilfeausschuss berät zu Angelegenheiten der Jugendhilfe:
- Vorlagen aus der Dienstberatung des Oberbürgermeisters
- Anträge der Stadtratsfraktionen
- Anträge der Ausschussmitglieder
- Entscheidungsvorschläge der Verwaltung
- Anerkennung Freier Träger der Jugendhilfe
Zur Vorbereitung von Entscheidungen werden folgende Unterausschüsse eingerichtet:
- Unterausschuss Jugendhilfeplanung - setzt sich zusammen aus stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses und Vertretern der Verwaltung
- Unterausschuss Finanzen - setzt sich zusammen aus stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, Vertretern der Verwaltung und Vertretern der Fach-AGs.
Umfang des Beschlussrechtes
Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss.
Er hat Beschlussrecht:
- zur Jugendhilfe im Rahmen der vom Stadtrat bereitgestellten Mittel
- auf Grundlage der Satzung des Amtes für Jugend und Familie (PDF 68 KB) sowie
- durch Stadtratsbeschluss.
Er soll vor jeder Beschlussfassung des Stadtrates in Fragen der Jugendhilfe gehört werden.
Aufbau
Dem Jugendhilfeausschuss gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder an:
a) mit drei Fünftel (9) des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft (Stadtrat) des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,
b) mit zwei Fünftel (6) des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten freien Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen. (§71 Abs.1 SGB VIII-KJHG und §4 Sächs.AGSGB VIII)
Gemäß der Satzung des Amtes für Jugend und Familie gehören dem Jugendhilfeausschuss beratende Mitglieder aus verschiedenen Professionen an.