Informationen gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Die DSGVO verpflichtet bei der Erhebung personenbezogener Daten über den Umgang mit diesen Daten zu informieren.
Verantwortliche Organisationseinheit für die Datenverarbeitung und deren Anschrift
Stadt Leipzig
Gesundheitsamt
Rohrteichstraße 16 - 20
04347 Leipzig
E-Mail: gesundheitsamt@leipzig.de
Behördliche Datenschutzbeauftragte und Kontaktdaten
Stadt Leipzig
Datenschutzbeauftragter
04092 Leipzig
E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient folgenden Zweck:
Durchführung der Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personen mit gewerbsmäßigem Umgang mit Lebensmitteln. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für den genannten Zweck erhoben und nicht weiterverarbeitet. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende personenbezogenen Daten werden verarbeitet:
- Name, Vorname,
- Anrede, Titel, Namenszusatz
- Geburtsdatum
- Anschrift
- E-Mail-Adresse für Bestätigungsmail
- Information zum Zahlvorgang (kostenpflichtig)
- gegebenenfalls Transaktionscode des ePayBL-Vorgangs
- Belehrungstermin
- zusätzliche Angaben zur Erreichbarkeit der Teilnehmerin oder des Teilnehmers sind nicht erforderlich, wenn E-Mail-Adresse vorhanden ist, ansonsten sind anderweitige Daten zur Erreichbarkeit anzugeben (zum Beispiel Telefonnummer)
- Arbeitgeber/ Dienstherr
Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person
Eine Belehrung und die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung sind nicht möglich. Die betroffene Person darf keine Tätigkeit im gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln aufnehmen.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Die Daten werden verarbeitet auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 2 und 3 und Art. 17 Abs. 3 c DSG-VO in Verbindung mit:
- § 11 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG)
- § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Weitergabe der Daten
An das SAP-Referat/ Stadtkasse werden die Abrechnungsdaten der Zahlung weitergegeben.
Dauer der Speicherung
Die Speicherdauer beträgt 10 Jahre. In diesem Zeitraum kann ein Duplikat der Bescheinigung über die durchgeführte Belehrung beim Gesundheitsamt beantragt werden.
Datenschutz Online-Terminvergabe Gesundheitsamt
Information zu Betroffenenrechten
Gegenüber dem Verantwortlichen hat die betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, das Recht auf
- Auskunft nach Artikel 15 EU-DSGVO
- Berichtigung fehlerhafter Daten nach Artikel 16 EU-DSGVO.
- Löschung bzw. Vergessenwerden nach Artikel 17 EU-DSGVO.
- Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 EU-DSGVO.
- Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Artikel 21 EU-DSGVO.
- Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 EU-DSGVO, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
- Widerruf, wenn die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht. Die Verarbeitung der Daten bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
Beschwerderecht
Gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde hat die betroffene Person, die ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, das Recht auf
- Erhebung einer Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde gegen die Verarbeitung nach Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d EU-DSGVO.