Grillplätze in öffentlichen Grünanlagen
Die folgenden fünf öffentlichen Grillplätze können ohne gesonderte Anmeldung genutzt werden.
Wir bitten für die Pflege der Anlagen folgende Benutzungsregeln einzuhalten:
- Die Grillfeuerstätte ist während der Grilldauer ständig durch geeignete Personen zu beaufsichtigen. Erst nach restlosem Ablöschen des Grillfeuers darf die Stätte verlassen werden.
- Es dürfen nur handelsübliche Grillkohle und Anzünder verwendet werden. Abfälle, Laub, Reisig und dergleichen dürfen nicht verbrannt werden.
- Beim Anbrennen darf die Flamme die Höhe von einem Meter nicht überschreiten.
- Nach dem Grillen sind Müll und Kohlereste in geeigneter Weise zu entsorgen bzw. mitzunehmen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Grillen auf öffentlichen Flächen haben wir für Sie zusammengestellt.
Öffentliche Grillplätze in Parks
Friedenspark
am Tischtennisplatz in der Nähe vom Kleingartenverein "Siegismund" in Leipzig Mitte - Zentrum-Südost - im Stadtplan anzeigen
Rosental/ Leibnizweg
in Leipzig Zentrum Nordwest - im Stadtplan anzeigen
Stadtteilpark Rabet
Nähe Konradstraße in Leipzig Ost - Neustadt-Neuschönefeld - im Stadtplan anzeigen
Lene-Voigt-Park
Nähe Gerichtsweg, Leipzig Südost - Reudnitz-Thonberg - im Stadtplan anzeigen
Erholungspark Lößnig-Dölitz
Pergola südlich des Stauteiches, in Leipzig Süd - Lößnig - im Stadtplan anzeigen
Grillplätze und Feuerstellen im Leipziger Stadtwald
Die folgenden drei öffentlichen Grill- und Lagerfeuerplätze können Sie ohne gesonderte Anmeldung nutzen. Sie haben die Möglichkeit, in Abhängigkeit vom vorhandenen Personal und Holzvorrat, Brennholz für ein Lagerfeuer telefonisch beim Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Stadtforsten über 0341 123-5790 zu bestellen. Allerdings entsteht dadurch kein Anspruch auf alleinige Nutzung des Platzes, denn Reservierungen sind nicht möglich.
Zur Erhaltung der Anlagen bitten wir Sie um pflegliche Benutzung und Sauberhaltung. Bitte bachten Sie zum Schutz der Anlagen folgende Regeln:
- Das Verbrennen sowie Ablagern von mitgebrachtem eigenen Brennmaterial (außer Grillkohle) ist verboten.
- Bei Bekanntgabe von Smogstufen (Informationsstufe, Einsatz Stufe I und II) sowie Waldbrandwarnstufen ist die Durchführung von Lagerfeuern nicht gestattet.
- Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr, die Nachtruhe ab 22 Uhr ist einzuhalten.
- Das offene Feuer darf eine Flammenhöhe von einem Meter nicht überschreiten.
- Die Feuerstelle ist beim Betreiben ständig zu beaufsichtigen und danach vollständig und sofort abzulöschen.
- Die Anfahrt für Feuerwehrfahrzeuge ist ständig zu gewährleisten.
- Hinweise, Anregungen und Holzbestellungen nimmt beim Amt für Stadtgrün und Gewässer die Abteilung Stadtforsten - Telefon 0341 123-5790 entgegen.
Friesenstraße
vor dem Sportplatz SV Leipzig West e. V. in der Nähe Charlottenhof in Richtung Hans-Driesch-Straße in Leipzig West - Alt-Lindenau - im Stadtplan anzeigen
Nonnenweg/ Waldgebiet Nonne
Nähe Anton-Bruckner-Allee / Sachsenbrücke auf der Fläche zwischen Bolzplatz und dem Gesundheitssportgelände des BSV AOK Leipzig e .V. in Leipzig Südwest - Schleußig - im Stadtplan anzeigen
Waldstraße, Marienweg
im Hinteren Rosental, am Fuße des Aussichtsturmes in Leipzig Mitte - Zentrum - im Stadtplan anzeigen