Einreise und Fachkräfte
Ausländer benötigen grundsätzlich für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland ein Visum. Dieses muss bei der im Heimatland zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Das gilt nicht für Personen mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates, Islands, Liechtensteins oder der Schweiz.
Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
Wird ein touristischer Aufenthalt von bis zu 90 Tagen beabsichtigt, entscheiden die Auslandsvertretungen, ohne Beteiligung der Ausländerbehörden, über die Erteilung eines Schengenvisums.
Aufenthalt von mehr als 90 Tagen
Beträgt die beabsichtigte Aufenthaltsdauer mehr als 90 Tage oder ist der Aufenthalt nicht touristischer Natur, ist in der Regel ein nationales Visum erforderlich. Wenn für dessen Erteilung nach der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) eine Zustimmung der Ausländerbehörde vorgesehen ist, wird diese durch den Bereich Einreiseangelegenheiten erteilt.
Das korrekte Visum für Ihren Aufenthalt finden Sie schnell mit dem Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes.